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Kann ich eine Vorsorgevollmacht selbst erstellen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 31. Mai 2026 um 04:15

Kann ich eine Vorsorgevollmacht selbst erstellen?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 16 Std.

Ja, eine Vorsorgevollmacht kannst du grundsätzlich selbst aufsetzen. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Form — entscheidend ist, dass sie schriftlich vorliegt, eigenhändig unterschrieben ist und klar erkennen lässt, wer wen wofür bevollmächtigt. Empfehlenswert ist das Muster-Formular des Bundesjustizministeriums (kostenlos auf bmj.de). Es deckt die typischen Lebensbereiche ab, in denen ein Bevollmächtigter handeln können soll: - Gesundheitssorge und medizinische Eingriffe (inkl. freiheitsentziehender Maßnahmen) - Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten - Vermögenssorge, Bank- und Behördengeschäfte - Post und Telekommunikation - Vertretung vor Gericht Wichtig bei der Praxis-Tauglichkeit: Banken akzeptieren oft nur ihre eigenen Konto-Vollmachten oder verlangen eine notarielle Beglaubigung. Frag bei der Hausbank konkret nach — das spart später viel Ärger. Für Immobiliengeschäfte (Verkauf, Belastung, Grundbuch) ist eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben (§ 29 GBO). Ohne diese kann der Bevollmächtigte keine Immobilie verkaufen. Eine öffentliche Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde kostet nur 10 € und reicht für die meisten Zwecke außerhalb von Immobilien. Eine vollständige notarielle Beurkundung kostet je nach Vermögen 60–200 €, hat aber den höchsten Beweiswert. Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (vorsorgeregister.de) ist sinnvoll: einmalig rund 20 €. Damit finden Gerichte und Ärzte im Ernstfall schnell den Bevollmächtigten — das verhindert eine gerichtliche Betreuung. Kombiniere die Vorsorgevollmacht gleich mit einer Patientenverfügung (Behandlungswünsche bei Einwilligungsunfähigkeit, § 1827 BGB) und einer Betreuungsverfügung (Wunsch, wer Betreuer werden soll, falls trotz Vollmacht ein Gericht eingreift). Die drei Dokumente greifen ineinander. Eine Vollmacht wirkt nur, solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist, wenn er sie unterzeichnet. Bei fortgeschrittener Demenz kann es zu spät sein — dann hilft nur noch die gerichtliche Betreuung. Deshalb: lieber zu früh als zu spät aufsetzen. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei größerem Vermögen oder komplizierten Familienverhältnissen lohnt der Gang zum Notar.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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