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Pflegekompass
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Verhinderungspflege 2025 — kann ich das volle Budget von 3.539 Euro jetzt beantragen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 30. Mai 2026 um 04:15

Guten Tag, kann man jetzt für die Jahr 2025 den kompletten Betrag 3539 jetzt schon beantragen? Oder muss man erst 2418€ vor Juli und dann ab dem Juli die restliche oder kann man bereits alles auf einmal schon jetzt beantragen? Bekommen aber ab Juli die restliche? Danke vorab

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 1 Tag

Ja, du kannst seit dem 01.07.2025 das volle gemeinsame Jahresbudget von 3.539 € für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege beantragen — auf einmal, in einem Antrag. Du musst nichts splitten und nichts in zwei Schritten einreichen. Hintergrund: Zum 01.07.2025 wurde das gemeinsame Entlastungsbudget nach § 42a SGB XI eingeführt. VP und KZP haben seitdem einen Topf von 3.539 € pro Kalenderjahr, frei kombinierbar. Die alten Einzelgrenzen (1.612 € VP, 1.774 € KZP) sind weggefallen. Für dein Jahr 2025 heißt das konkret: - Das Budget gilt fürs gesamte Kalenderjahr 2025. Was du vor dem 01.07.2025 bereits an VP oder KZP genutzt hast, wird auf die 3.539 € angerechnet. - Den Rest kannst du in einem Rutsch beantragen — kein zweiter Antrag im Juli nötig. - Belege musst du seit dem 01.01.2026 bis Ende des Folgejahres einreichen. Rechnungen aus 2025 also spätestens bis 31.12.2026. Wenn die Ersatzpflege durch einen nahen Angehörigen (bis 2. Grad) oder eine Person aus deinem Haushalt erfolgt, gilt zusätzlich die Begrenzung auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes (§ 39 Abs. 3 SGB XI) — also z. B. bei PG 3: 898,50 €/Jahr. Fahrtkosten und Verdienstausfall können zusätzlich nachgewiesen werden, bis zum Gesamtbudget von 3.539 €. Schick der Pflegekasse einfach den Antrag mit den Belegen (Rechnung oder Eigenbeleg bei Angehörigen, Zeitraum, Stunden). Die rechnet alles gegen den 3.539-€-Topf ab.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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