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Pflegekompass
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Kann ich vom Entlastungsbetrag ein Therapie-Dreirad bezahlen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 31. Mai 2026 um 04:15

Kann man vom Entlastungsbeitrag auch Sachleistungen kaufen? Also z.B. als Zuschuß zur Mobilität ein Therapiefahrrad (Dreirad)?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 16 Std.

Nein, das geht leider nicht. Der Entlastungsbetrag von 131 €/Monat nach § 45b SGB XI ist streng zweckgebunden — er darf ausschließlich für Dienst- und Betreuungsleistungen verwendet werden, nicht für Sachanschaffungen. Konkret abrechenbar sind damit: - anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (Betreuungsdienste, Alltagshelfer nach Landesrecht) - Tages- oder Nachtpflege (Eigenanteil) - Kurzzeit- oder Verhinderungspflege (Eigenanteil) - ambulante Pflegedienste (bei PG 2–5 nur für Entlastungsleistungen, nicht für Grundpflege; bei PG 1 auch für Grundpflege) Ein Therapie-Dreirad ist ein Hilfsmittel, kein Dienst — daher fällt es aus dem Entlastungsbetrag heraus. Für das Dreirad gibt es aber andere Wege, je nach medizinischer Indikation: 1. Krankenkasse über § 33 SGB V: Wenn das Therapierad ärztlich verordnet wird (Rezept vom Haus- oder Facharzt mit Begründung wie Gleichgewichtsstörung, Hemiparese, Parkinson), kann es als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Therapie-Dreiräder stehen unter Hilfsmittelnummer 22.51.02 im Hilfsmittelverzeichnis. Zuzahlung 10 %, mindestens 5, höchstens 10 €. 2. Pflegekasse als Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI: Nur wenn das Rad überwiegend der Pflegeerleichterung dient — das ist beim Dreirad schwer durchzusetzen, weil es als Mobilitätshilfe meist der Krankenkasse zugeordnet wird. Bei Doppelnutzen sind die Kassen verpflichtet, sich intern abzustimmen (§ 40 Abs. 5 SGB XI). 3. Wohnumfeldverbesserung scheidet aus, weil das Rad nicht das Wohnumfeld betrifft. Praxis-Tipp: Erst Rezept beim Arzt holen ("Therapierad zur Erhaltung der Restmobilität bei …"), dann Kostenvoranschlag eines Sanitätshauses, dann Antrag bei der Krankenkasse. Bei Ablehnung lohnt sich der Widerspruch fast immer — Therapie-Dreiräder sind ein häufig bewilligtes Hilfsmittel, wenn die ärztliche Begründung trägt. Den Entlastungsbetrag sammelst du parallel weiter an und nutzt ihn für Betreuungs- oder Begleitdienste, etwa eine Begleitperson, die mit dem Pflegebedürftigen ausfährt. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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