
Experte für Pflegerecht
Geantwortet vor 16 Std.
Ambulant Betreutes Wohnen (kurz: BeWo) ist eine Unterstützungsleistung für Menschen, die in der eigenen Wohnung leben, dafür aber regelmäßige Begleitung brauchen — typischerweise bei seelischer Behinderung, psychischer Erkrankung, geistiger Behinderung oder Suchterkrankung. Ziel ist es, ein möglichst selbstständiges Leben zu Hause zu ermöglichen, ohne in eine stationäre Einrichtung zu müssen.
Rechtlich liegt BeWo im Schnittfeld zweier Bücher:
- Für Menschen mit Behinderung ist es seit der BTHG-Reform 2020 eine Leistung der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX, Teil 2 (§§ 90 ff. SGB IX). Träger ist der Eingliederungshilfeträger (je nach Bundesland Bezirk, Landkreis oder kreisfreie Stadt).
- Über das SGB XII (Sozialhilfe) laufen heute vor allem ergänzende Leistungen wie Hilfe zur Pflege (§ 61 ff. SGB XII) oder Hilfe zum Lebensunterhalt, wenn das Einkommen nicht reicht.
In der Praxis bekommst du folgendes:
- regelmäßige Hausbesuche durch Fachkräfte (oft 1–5 Stunden pro Woche, je nach Bedarf)
- Unterstützung bei Behördengängen, Geld- und Postangelegenheiten, Arztterminen
- Hilfe bei Tagesstruktur, sozialen Kontakten, Krisensituationen
- Begleitung beim Aufbau eines stabilen Alltags
So läuft die Beantragung üblicherweise ab:
1. Antrag beim zuständigen Eingliederungshilfeträger (meist über das Sozialamt deiner Kommune).
2. Bedarfsfeststellung — ein Gesamtplanverfahren nach § 117 SGB IX, in dem festgelegt wird, welche Unterstützung in welchem Umfang nötig ist.
3. Auswahl eines anerkannten BeWo-Anbieters (Träger der Eingliederungshilfe, z. B. Diakonie, Caritas, AWO, Lebenshilfe oder freie Träger).
4. Abschluss eines Betreuungsvertrags, Leistungserbringung beginnt.
Wichtig zur Abgrenzung: BeWo ist keine Pflegeleistung im Sinne des SGB XI. Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung — du kannst aber parallel Pflegegeld oder Pflegesachleistungen beziehen, wenn ein Pflegegrad anerkannt ist. Die Einkommens- und Vermögensgrenzen sind in der Eingliederungshilfe seit dem BTHG deutlich großzügiger als in der klassischen Sozialhilfe.
Für die konkrete Antragstellung ist der Sozialdienst der Klinik (bei Übergang aus stationärer Behandlung) oder eine EUTB-Beratungsstelle in deiner Region die richtige Anlaufstelle. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI. —
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