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Pflegekompass
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Wo bekomme ich ein Formular zur Vorsorgevollmacht?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 31. Mai 2026 um 04:15

Google PAA: "Wo bekomme ich ein Formular zur Vorsorgevollmacht?"

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 16 Std.

Kostenlose und rechtssichere Vordrucke gibt es an mehreren Stellen — am verlässlichsten direkt vom Bundesjustizministerium (bmj.de, Stichwort "Vorsorgevollmacht"). Dort findest du das offizielle Formular plus die Broschüre "Betreuungsrecht" mit Erläuterungen und einer Patientenverfügung als Ergänzung. Weitere seriöse Bezugsquellen: - Betreuungsbehörden bei der Stadt- oder Kreisverwaltung (geben das Formular kostenlos aus und beglaubigen die Unterschrift für 10 €) - Notare (kostenpflichtige Beurkundung, dafür rechtlich besonders belastbar) - Verbraucherzentralen (Vordruck plus persönliche Beratung) - Pflegestützpunkte vor Ort Worauf du beim Ausfüllen achten solltest: Die Vollmacht muss klar regeln, für welche Bereiche sie gilt — Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Vermögensangelegenheiten, Vertretung gegenüber Behörden. Einzelne besonders eingriffsintensive Maßnahmen (z. B. geschlossene Unterbringung, freiheitsentziehende Maßnahmen, Einwilligung in risikoreiche ärztliche Eingriffe nach § 1829 BGB) müssen ausdrücklich genannt sein, sonst greift die Vollmacht in diesen Punkten nicht. Damit Banken die Vollmacht akzeptieren, verlangen viele zusätzlich eine eigene Bankvollmacht auf hauseigenem Formular — frag dort vorab nach. Empfehlenswert ist die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (vorsorgeregister.de, Gebühr ca. 20 €). Damit findet das Betreuungsgericht im Ernstfall die Vollmacht, ohne dass Angehörige sie aktiv vorlegen müssen. Eine handschriftliche Unterschrift reicht rechtlich aus. Eine öffentliche Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde wird aber dringend empfohlen — spätestens dann, wenn Immobilien oder Grundbuchangelegenheiten betroffen sein könnten, ist die notarielle Beurkundung Pflicht (§ 29 GBO). Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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