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Kann ich eine Vorsorgevollmacht selbst schreiben?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 16. Mai 2026 um 04:15

Google PAA: "Kann man eine Vorsorgevollmacht selber schreiben?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): Eine Vorsorgevollmacht können Sie komplett selbst erstellen oder auf eine Vorlage zurückgreifen. In jedem Fall muss sie vollständige Daten zum Vollmachtgeber, aber auch zu den Bevollmächtigten enthalten: Name, Anschrift, Geburtsdatum. Ausweisnummern können zusätzliche Sicherheit bieten.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 4 Std.

Ja, eine Vorsorgevollmacht kannst du komplett selbst aufsetzen. Es gibt keine gesetzliche Formvorschrift, die einen Notar zwingend vorsieht — handschriftlich oder am PC, beides ist gültig. Wichtig ist die eigenhändige Unterschrift mit Datum und Ort. Damit das Dokument im Ernstfall auch wirklich akzeptiert wird, sollte es bestimmte Angaben enthalten: - vollständige Daten zu dir als Vollmachtgeber (Name, Geburtsdatum, Anschrift) - vollständige Daten zur bevollmächtigten Person - klare Auflistung der Bereiche, für die die Vollmacht gelten soll (Gesundheit, Aufenthalt, Vermögen, Behörden, Post, Wohnungsangelegenheiten) - Regelung, ob die Vollmacht sofort oder erst bei Eintritt der Geschäftsunfähigkeit gilt - Ort, Datum, Unterschrift Zwei Grenzen solltest du kennen, an denen die reine Selbst-Vollmacht nicht reicht: 1. Grundstücksgeschäfte (Hausverkauf, Grundbucheintrag) und Aufnahme von Krediten: hier verlangt das Grundbuchamt bzw. die Bank eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung. 2. Bankgeschäfte: viele Banken akzeptieren nur ihre eigenen Bankvollmacht-Formulare. Das regelst du am besten zusätzlich direkt bei der Filiale. Für freiheitsentziehende Maßnahmen (z. B. Bettgitter, geschlossene Unterbringung) und bestimmte schwerwiegende ärztliche Eingriffe muss in der Vollmacht ausdrücklich stehen, dass der Bevollmächtigte auch in diese einwilligen darf (§ 1829, § 1831 BGB) — sonst ist trotz Vollmacht ein Betreuungsgericht zuständig. Sinnvoll ist die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (vorsorgeregister.de, einmalig rund 15–20 €). Damit findet das Betreuungsgericht im Ernstfall schnell heraus, dass und wo eine Vollmacht existiert. Für die Beglaubigung der Unterschrift (nicht zu verwechseln mit notarieller Beurkundung) reicht die Betreuungsbehörde deiner Stadt oder Gemeinde — kostet aktuell 10 € und gibt der Vollmacht im Alltag deutlich mehr Gewicht gegenüber Behörden und Krankenhäusern. Vorlagen findest du kostenlos beim Bundesministerium der Justiz (bmj.de) — die sind juristisch geprüft und decken die wichtigsten Punkte ab. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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