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Pflegekompass
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Kann ich Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel während des Widerspruchs schon nutzen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 28. April 2026 um 07:05

Hallo, ich habe nur Pflegegrad 1 bekommen und sofort Widerspruch eingelegt. Kann ich während des laufenden Widerspruchs und gleichzeitiger Antragstellung auf einen höheren Pflegegrad den Entlastungsbetrag von (aktuell 131 €) und die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Anspruch nehmen?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 2 Tagen

Hallo, ja, beides steht dir während des laufenden Widerspruchs zu. Pflegegrad 1 ist bewilligt — und an diesem Anspruch ändert der Widerspruch nichts, solange er läuft. Konkret: - Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI): 2026 sind das 131 € pro Monat ab Pflegegrad 1. Du reichst Rechnungen ein (z. B. von anerkannten Alltagsbegleitern, Betreuungsdiensten, Haushaltshilfen) und bekommst sie bis zu diesem Betrag erstattet. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und können bis zum 30.06. des Folgejahres verwendet werden. - Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI): 42 € monatlich für Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe, Bettschutz, Desinfektionsmittel. Pflegegrad 1 reicht völlig aus. Der Widerspruch betrifft nur die Frage, ob ein höherer Pflegegrad angemessen wäre — der bestehende Pflegegrad 1 bleibt bis zur Entscheidung gültig. Wenn der Widerspruch erfolgreich ist und du z. B. PG 2 bekommst, werden die zusätzlichen Leistungen rückwirkend ab Antragsmonat nachgezahlt (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Mein Tipp aus der Praxis: Sammle ab sofort alle Belege sauber. Auch die kleinen Beträge summieren sich übers Jahr.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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