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Pflegekompass
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Kann ich trotz Vollzeitjob einen Pflegegrad bekommen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 17. Mai 2026 um 04:15

Kann man arbeitsfähig sein und Pflegeberufe bekommen? Meine Nachbarin arbeitet voller 8 Stunden, dabei braucht jemanden die am Wochenende ihre Wohnung sauber zu machen.wie sieht dad aus mit Pflegeberufe .

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 5 Std.

Ja, das ist möglich. Pflegegrad und Erwerbsfähigkeit haben nichts miteinander zu tun. Entscheidend ist allein, ob jemand bei den Aktivitäten des täglichen Lebens dauerhaft Hilfe braucht — gemessen an den 6 Modulen der Begutachtung nach § 14 SGB XI (Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, krankheitsbedingte Anforderungen, Alltagsgestaltung). Dass deine Nachbarin 8 Stunden arbeitet, schließt einen Pflegegrad nicht aus. Es gibt viele Menschen, die mit chronischen Erkrankungen, körperlichen Einschränkungen oder psychischen Belastungen voll im Berufsleben stehen und trotzdem zu Hause Unterstützung brauchen. Der Gutachter schaut nicht "kann sie arbeiten?", sondern "wo gibt es konkrete Einschränkungen im Alltag?". Allerdings — und das ist die ehrliche Einordnung: Wenn jemand 8 Stunden Vollzeit arbeitet und der einzige Hilfebedarf das Wochenend-Putzen ist, wird das in der Regel NICHT für einen Pflegegrad reichen. Putzen allein zählt im neuen Begutachtungssystem (seit 2017) gar nicht mehr als eigenes Modul. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten sind keine Bewertungskategorie mehr — bewertet werden Selbstversorgung, Mobilität, kognitive Lage. Für Pflegegrad 1 sind mindestens 12,5 Punkte nötig, für Pflegegrad 2 mindestens 27 Punkte. Das setzt mehr voraus als nur Unterstützung im Haushalt. Was es für reinen Putzbedarf gibt: - Haushaltshilfe über die Krankenkasse (§ 38 SGB V) — aber nur bei akuter Krankheit, OP oder im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, zeitlich befristet - Selbstzahler-Reinigungsdienst — pragmatisch, je nach Wohnungsgröße 60–120 € pro Termin - Bei nachgewiesenem dauerhaften Hilfebedarf jenseits des Putzens lohnt sich der Antrag — formlos bei der Pflegekasse, telefonisch oder schriftlich Wenn deine Nachbarin außer dem Putzen noch andere Beschwerden hat (Rückenleiden, Gelenkprobleme, Atemwegserkrankung, psychische Belastung), die sich auch beim Anziehen, Duschen, Treppen, Einkaufen bemerkbar machen — dann lohnt der Antrag. Wenn es wirklich nur ums Putzen geht, ist ein bezahlter Reinigungsdienst der ehrlichere Weg. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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