Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
2 Ansichten

Kann ich Verhinderungspflege rückwirkend für 2022 bis 2024 beantragen?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 28. April 2026 um 07:08

Wie beantrage ich rückwirkend für 2022 bis 2024 die stundenweise Verhinderungspflege? Muss ich für jedes Jahr einen separaten Antrag stellen? Die Stunden waren jeweils über das Jahr verteilt, nicht direkt hintereinander.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 2 Tagen

Hallo, leider muss ich dir hier eine schwierige Antwort geben: Die rückwirkende Beantragung für 2022 bis 2024 ist seit Anfang 2026 nicht mehr möglich. Was sich zum 01.01.2026 geändert hat: Die Frist zur rückwirkenden Beantragung der Verhinderungspflege wurde gesetzlich verkürzt. Belege müssen jetzt nur noch bis zum Ende des Folgejahres der durchgeführten Ersatzpflege eingereicht werden (§ 39 SGB XI). Konkret für deine Jahre: - Verhinderungspflege aus 2022, 2023, 2024: Frist abgelaufen, leider nicht mehr möglich. - Verhinderungspflege aus 2025: kann bis 31.12.2026 eingereicht werden. - Verhinderungspflege aus 2026: bis 31.12.2027. Vor der Gesetzesänderung galt eine 4-Jahres-Frist — die wurde im Zuge des PUEG-Folgegesetzes deutlich verkürzt. Wer also 2025 noch die alten Jahre eingereicht hätte, hätte sie noch erstattet bekommen. Seit 01.01.2026 ist dieser Weg geschlossen. Was theoretisch noch möglich ist: - Frag bei deiner Pflegekasse nach, ob für laufende Bestandsverfahren noch Übergangsregelungen oder Härtefall-Regelungen gelten. Manche Kassen sind in Einzelfällen kulant, vor allem wenn Belege schon Anfang 2026 eingereicht wurden. - Wenn die Pflegekasse rechtswidrig oder fehlerhaft gehandelt hat (Antrag verloren, falsche Auskunft erteilt), könnte ein Wiederherstellungsantrag möglich sein — das prüft am besten der Sozialverband VdK oder ein Fachanwalt für Sozialrecht. Was du jetzt sicher machen kannst: - Die 2025er Verhinderungspflege bis 31.12.2026 einreichen — falls du dort noch ungenutztes Budget hast. - Für 2026 die Belege jetzt schon laufend sammeln. Dass die alte Frist so kurzfristig verkürzt wurde, hat viele Familien überrascht. Eine Sonderprüfung beim Pflegestützpunkt vor Ort ist trotzdem sinnvoll, falls in deinem Einzelfall noch etwas zu retten ist.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.