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Pflegekompass
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Kann ich Verhinderungspflege schon am Jahresanfang komplett abrechnen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 03. Mai 2026 um 22:34

Halli Hallo, mir wurde gesagt, dass ich auch schon am Anfang des Jahres, das gesamte Jahr abrechnen kann. Denn man muss ja erstmal in Vorkasse treten und manchen Menschen, fällt das sehr schwer. Stimmt das? Wie soll das gehen? Ich weiß ja noch nicht, wie viele Stunden es werden !! Vielen lieben Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 9 Std.

Nein, so funktioniert das leider nicht. Verhinderungspflege wird immer im Nachhinein gegen Belege erstattet — nicht als Vorschuss aufs ganze Jahr. Die Pflegekasse zahlt erst, wenn die Vertretung tatsächlich stattgefunden hat und du die entsprechenden Nachweise (Stundenzettel, Quittung, Kontoauszug) eingereicht hast. Was vermutlich gemeint war: Du musst nicht jeden Einsatz einzeln einreichen. Du kannst sammeln und zum Beispiel quartalsweise oder am Jahresende eine Sammelabrechnung schicken. Oder schon nach dem ersten Einsatz — wie es dir lieber ist. Das gemeinsame Jahresbudget mit der Kurzzeitpflege liegt 2026 bei 3.539 €, abrufbar nach Bedarf übers Jahr verteilt. Zur Vorkasse-Sorge — drei Wege, das Liquiditätsproblem zu entschärfen: - Vertretungsperson stellt eine Rechnung mit Zahlungsziel (z. B. 4 Wochen). Du reichst die Rechnung sofort bei der Pflegekasse ein, bekommst meist innerhalb 2–3 Wochen das Geld und zahlst dann die Vertretung. - Bei einem ambulanten Pflegedienst als Vertretung: Der rechnet oft direkt mit der Pflegekasse ab — null Vorkasse für dich. - Bei Vertretung durch nahe Angehörige (bis 2. Grad oder im Haushalt) gilt sowieso ein Pauschallimit von 1,5 × Pflegegeld pro Jahr — da kennst du den Maximalbetrag im Voraus und kannst planen. Wichtig zur Frist seit 01.01.2026: Belege müssen bis Ende des Folgejahres eingereicht werden, sonst verfällt der Anspruch. Also lieber nicht zu lange sammeln. Wer dir das mit der „Jahresvorab-Abrechnung" gesagt hat, hat es vermutlich missverstanden. Bei Detailfragen zur Abrechnung hilft die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI weiter.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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