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Kann man eine Vorsorgevollmacht ohne Notar machen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 28. Mai 2026 um 04:15

Kann man eine Vorsorgevollmacht ohne Notar machen?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 6 Std.

Ja, eine Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich formfrei und auch privatschriftlich gültig. Du brauchst keinen Notar, damit sie gegenüber Ärzten, Banken im Alltag, Pflegeheim oder Behörden wirksam ist. Wichtig ist nur, dass sie eigenhändig unterschrieben und das Datum vermerkt ist, und dass die vollmachtgebende Person bei Unterzeichnung geschäftsfähig war. Es gibt aber drei Fälle, in denen die einfache schriftliche Form nicht ausreicht: - Immobiliengeschäfte (Verkauf, Belastung, Grundbuch-Eintragungen): hier ist eine notarielle Beurkundung Pflicht (§ 29 GBO). - Bankgeschäfte über das Alltägliche hinaus: viele Banken akzeptieren nur ihre eigenen Vollmachtsformulare oder verlangen eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht. Hier lohnt es sich, vorab mit der Bank zu klären, was sie akzeptiert. - Aufnahme von Krediten oder Verbraucherdarlehen im Namen des Vollmachtgebers: § 492 BGB verlangt ebenfalls notarielle Beurkundung. Eine günstige Mittellösung ist die Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde nach § 7 BtOG. Die kostet einmalig 10 €, bestätigt die Echtheit der Unterschrift und wird von den meisten Stellen akzeptiert — auch von vielen Banken. Termine bekommst du beim örtlichen Betreuungsgericht oder Landratsamt. Inhaltlich solltest du die Vollmacht so vollständig wie möglich aufsetzen. Gute Mustervorlagen findest du kostenlos beim Bundesministerium der Justiz (bmj.de) und bei den Betreuungsvereinen. Sinnvoll ist, sie um eine Patientenverfügung und gegebenenfalls eine Betreuungsverfügung zu ergänzen — das deckt unterschiedliche Lebenslagen ab. Damit die Vollmacht im Ernstfall auch gefunden wird, empfiehlt sich die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Die Eintragung kostet einmalig rund 18,50 € und wird vom Betreuungsgericht abgefragt, bevor eine gesetzliche Betreuung eingerichtet wird. Wenn größere Vermögenswerte, ein Haus oder komplexe Familienverhältnisse im Spiel sind, ist der Gang zum Notar trotzdem empfehlenswert. Die Kosten richten sich nach dem Vermögen und liegen meist zwischen 60 und 200 €. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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