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Pflegekompass
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Wo bekomme ich eine Vorsorgevollmacht kostenlos?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 28. Mai 2026 um 04:15

Wo bekomme ich eine Vorsorgevollmacht kostenlos?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 6 Std.

Eine Vorsorgevollmacht kannst du grundsätzlich selbst aufsetzen — sie ist formfrei und muss nicht zwingend von Notar oder Anwalt erstellt werden. Wichtig ist nur die eigenhändige Unterschrift mit Datum. Diese Stellen bieten kostenlose Vordrucke und teils auch Beratung dazu: - Bundesministerium der Justiz (BMJ): Das offizielle Formular „Vorsorgevollmacht“ inklusive Broschüre gibt es als kostenlosen Download unter bmj.de. Das ist der am weitesten verbreitete und juristisch geprüfte Vordruck. - Betreuungsbehörde deiner Stadt oder deines Landkreises: Dort kannst du die Unterschrift für 10 € öffentlich beglaubigen lassen (§ 7 BtOG). Die Beratung selbst und das Formular sind kostenlos. - Pflegestützpunkte und Pflegeberatung nach § 7a SGB XI: Die Beraterinnen helfen beim Ausfüllen und erklären, welche Bereiche (Gesundheit, Vermögen, Aufenthalt, Behörden) du abdecken solltest. - Verbraucherzentralen: Stellen ebenfalls kostenfreie Mustervorlagen und Erklärungen zur Verfügung, teils mit kostenpflichtiger persönlicher Beratung. Zwei Punkte werden in der Praxis oft übersehen: Die Vollmacht sollte unbedingt um eine Patientenverfügung und idealerweise eine Betreuungsverfügung ergänzt werden — sonst greift sie im medizinischen Bereich nicht zuverlässig. Auch das Muster dafür liegt beim BMJ kostenlos vor. Für Geschäfte mit Grundstücken, GmbH-Anteilen oder Bankvollmachten über das normale Konto hinaus reicht eine privat unterschriebene Vollmacht oft nicht — Banken verlangen häufig eigene Hausformulare, Grundbuchämter eine notarielle Beurkundung (ca. 60–200 € je nach Vermögen). Wenn das für euch relevant ist, lohnt sich der einmalige Gang zum Notar. Eintragen lassen kannst du die fertige Vollmacht freiwillig im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (vorsorgeregister.de) — einmalig rund 20 €. Im Ernstfall finden Ärzte und Gerichte sie dort sofort, was eine gerichtliche Betreuung verhindern kann. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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