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Was kostet eine Vorsorgevollmacht beim Notar?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 28. Mai 2026 um 04:15

Was kostet eine Vorsorgevollmacht vom Notar?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 6 Std.

Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und hängen vom sogenannten Geschäftswert ab — das ist in der Regel die Hälfte des Reinvermögens der vollmachtgebenden Person, mindestens aber 3.000 € und gedeckelt bei 1 Mio. €. Bei einer Vorsorgevollmacht fällt eine 1,0-Gebühr nach Nr. 21200 KV GNotKG an. Grobe Orientierung: - Geschäftswert 3.000 € (Mindestwert): rund 20 € Gebühr - Geschäftswert 50.000 €: rund 165 € Gebühr - Geschäftswert 100.000 €: rund 273 € Gebühr - Geschäftswert 250.000 €: rund 535 € Gebühr - Geschäftswert 500.000 €: rund 935 € Gebühr Dazu kommen Auslagen (Schreibauslagen, Porto), die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister (rund 20 €) und 19 % Umsatzsteuer auf die Notargebühr. Zwei wichtige Unterscheidungen: 1. Nur Unterschriftsbeglaubigung (der Notar bestätigt, dass du selbst unterschrieben hast): hier gilt Nr. 25100 KV GNotKG, gedeckelt bei 70 € netto. Reicht für die meisten Bank- und Behördenangelegenheiten. 2. Vollständige Beurkundung (der Notar liest die Vollmacht vor und prüft die Geschäftsfähigkeit): nach obiger Gebührentabelle. Zwingend nötig, wenn die Vollmacht auch Grundstücksgeschäfte oder Darlehensaufnahmen umfassen soll (§ 29 GBO, § 492 BGB). Für eine reine Vorsorge- und Gesundheitsvollmacht ohne Immobilienbezug reicht in der Praxis fast immer die Beglaubigung. Bei Immobilienbesitz oder geplanten Hausverkäufen führt an der Beurkundung kein Weg vorbei. Kostenlose Alternative für die reine inhaltliche Beratung: Betreuungsbehörden beglaubigen Vorsorgevollmachten nach § 7 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) für 10 € — eine günstige Lösung, wenn keine Immobiliengeschäfte abgedeckt werden müssen. Plane den Termin mit etwas Vorlauf: Der Notar muss vor der Unterzeichnung die Geschäftsfähigkeit prüfen, das ist bei beginnender Demenz oft der kritische Punkt — je früher die Vollmacht erstellt wird, desto sicherer ist sie später anfechtungsfest. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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