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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3 ab September 2025 beantragen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 28. Mai 2026 um 04:15

Meine Tochter bekommt seid sep.25 den pflegegrad 3 können wir auch diesen Antrag stellen auf Verhinderungs pflege?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 6 Std.

Ja, der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht ab Pflegegrad 2 — eure Tochter erfüllt mit Pflegegrad 3 also die Voraussetzungen (§ 39 SGB XI). Zwei Punkte sind aber wichtig, weil ihr den Pflegegrad erst seit September 2025 habt: - Seit dem 01.07.2025 gibt es keine sechsmonatige Vorpflegezeit mehr. Ihr könnt Verhinderungspflege also sofort ab dem ersten Monat mit Pflegegrad nutzen — eine Wartezeit gibt es nicht mehr. - Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege haben seit 01.07.2025 ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € (§ 42a SGB XI). Maximal 6 Wochen (42 Tage) pro Kalenderjahr. So läuft der Antrag praktisch: 1. Formloser Antrag bei eurer Pflegekasse — telefonisch, per Brief oder über das Formular der Kasse. Viele Kassen haben einen Vordruck "Antrag auf Verhinderungspflege". 2. Ihr könnt rückwirkend oder im Voraus beantragen. In der Regel zahlt die Kasse gegen Belege (Quittung der Ersatzpflegeperson, Rechnung eines Pflegedienstes). 3. Wenn die Ersatzpflege durch nahe Angehörige bis zum 2. Grad (Großeltern, Geschwister, Onkel/Tante) oder Haushaltsmitglieder geleistet wird, ist die Erstattung auf das 1,5-fache des Pflegegeldes pro Jahr begrenzt — bei Pflegegrad 3 also 898,50 €/Jahr. Zusätzlich können nachweisbare Fahrtkosten und Verdienstausfall geltend gemacht werden, bis zum Gesamtbudget. 4. Bei externen Ersatzpflegepersonen (Pflegedienst, Nachbarn, Freunde) gilt diese Begrenzung nicht — dann steht das volle Budget zur Verfügung. Zum Pflegegeld: Bei stundenweiser Verhinderungspflege unter 8 Stunden am Tag läuft das Pflegegeld unverändert weiter. Erst bei ganztägiger Vertretung über 8 Stunden wird es für diesen Tag halbiert. Erster und letzter Tag einer mehrtägigen Verhinderungspflege zählen als volle Pflegegeld-Tage. Wichtig zur Frist: Seit 01.01.2026 müsst ihr Belege bis Ende des Folgejahres einreichen. Für 2025 also bis 31.12.2026. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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