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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Kann mein Mann als Pflegender meines Vaters auch die Kurzzeitpflege ausschöpfen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 28. April 2026 um 07:08

Ich pflege meinen Vater mit Pflegegrad 4 und mein Mann müsste stundenweise die Verhinderungspflege übernehmen, wir bleiben unter 8 Stunden am Tag. Kann ich auch noch die Kurzzeitpflege für meinen Mann nutzen, der ja meinen Vater pflegt? Oder darf nur ein Pflegedienst die Kurzzeitpflege nutzen? Wir pflegen nur zu Hause und wenn ich nicht kann, springt mein Mann ein. Wie viel Geld kann man als pflegender Angehöriger dafür nutzen?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 2 Tagen

Hallo, hier vermischen sich zwei verschiedene Leistungen, das passiert ganz häufig — also Schritt für Schritt: Verhinderungspflege durch deinen Mann (§ 39 SGB XI): - Wenn du als Hauptpflegeperson ausfällst und dein Mann einspringt, ist das Verhinderungspflege. - Dein Mann ist als Ehepartner ein naher Angehöriger (bis 2. Grad). Damit ist die Erstattung an ihn auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes pro Jahr begrenzt (§ 39 Abs. 3 SGB XI). - Bei Pflegegrad 4 sind das 1,5 × 800 € = 1.200 € pro Jahr. - Plus zusätzlich nachweisbare Fahrtkosten oder Verdienstausfall — die können bis zum Gesamtbudget extra geltend gemacht werden. - Bei stundenweiser Verhinderungspflege unter 8 Stunden am Tag bleibt das Pflegegeld voll erhalten. Kurzzeitpflege ist etwas anderes (§ 42 SGB XI): - Kurzzeitpflege ist die vollstationäre Unterbringung in einer Einrichtung — etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, bei akuter Überlastung oder wenn die häusliche Pflege vorübergehend gar nicht möglich ist. - Eine Pflege zu Hause durch deinen Mann kann nicht als Kurzzeitpflege abgerechnet werden — das sieht das Gesetz nicht vor. Kurzzeitpflege ist immer ein Heimaufenthalt. - Für die häusliche Pflege durch deinen Mann gibt es nur die Verhinderungspflege. Das gemeinsame Budget: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege haben seit 01.07.2025 ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € (§ 42a SGB XI). Wenn du keine stationäre Kurzzeitpflege brauchst, kannst du das gesamte Budget über die Verhinderungspflege ausschöpfen — allerdings begrenzt durch die 1,5-fach-Regel bei deinem Mann. Wenn ihr das volle Budget nutzen wollt: - Direkt erstattbar an deinen Mann: 1.200 € pro Jahr (1,5-fach-Grenze) plus Fahrtkosten und Verdienstausfall. - Den Rest des Budgets könntet ihr nur ausschöpfen, wenn zusätzlich ein Pflegedienst oder eine fremde Person zeitweise einspringt — die rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, ohne 1,5-fach-Grenze. Mein Tipp aus der Praxis: Wenn dein Mann viel pflegt, lohnt es sich, die Fahrtkosten und einen eventuellen Verdienstausfall sauber zu dokumentieren — das macht oft mehrere hundert Euro Unterschied im Jahr.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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