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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Können wir als Ehepaar mit Pflegegrad 2 und 3 jeweils separat Verhinderungspflege und Nachbarschaftshilfe beantragen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 28. April 2026 um 07:08

Meine Frau hat schon länger Pflegegrad 3, ich habe seit kurzem Pflegegrad 2. Können wir nun für jede Person separat Verhinderungspflege und Nachbarschaftshilfe beantragen?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 2 Tagen

Hallo, ja, das könnt ihr beide unabhängig voneinander nutzen — jeder hat seinen eigenen Anspruch. Verhinderungspflege: - Jeder Pflegebedürftige hat seinen eigenen Anspruch nach § 39 SGB XI mit dem gemeinsamen Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 € pro Jahr (§ 42a SGB XI). - Es gibt kein gemeinsames Familienbudget — du nutzt deinen Topf, deine Frau ihren. - Beide Anträge laufen über die jeweilige Pflegekasse, beide werden separat abgerechnet. - Praktisch: Die gleiche Ersatzperson kann theoretisch für beide einspringen, solange die Pflegezeiten klar getrennt dokumentiert werden und keine Doppel-Abrechnung erfolgt. Nachbarschaftshilfe: - Läuft über den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat (§ 45b SGB XI), den jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 separat hat. - Auch hier zwei eigene Konten, zwei eigene Erstattungen. - Voraussetzung: Die Person, die die Nachbarschaftshilfe leistet, muss im jeweiligen Bundesland anerkannt sein (Schulungs- oder Anerkennungsverfahren nach § 45a SGB XI). Die Anerkennungsregeln sind regional unterschiedlich. Was bei eurer Konstellation in der Praxis sinnvoll ist: - Beide Pflegegrade einzeln im Blick behalten, getrennte Aufzeichnungen führen (wer wann von wem versorgt wurde). - Bei nahen Angehörigen — etwa Kinder oder Geschwister — gilt jeweils die Erstattungsbegrenzung des § 39 Abs. 3 SGB XI auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes pro Jahr. - Wenn ihr euch gegenseitig pflegt, kann das nicht als Verhinderungspflege abgerechnet werden — Ehegatten gelten füreinander nicht als „Ersatz" im Sinne der Verhinderungspflege. Mein Tipp aus der Praxis: Lass dir bei der Pflegekasse oder im Pflegestützpunkt einmal beide Konstellationen separat durchrechnen — bei Doppelhaushalten mit zwei Pflegegraden bleibt oft erstaunlich viel Budget ungenutzt liegen.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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