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Mindestlohn 2026: Was ändert sich für die 24-Stunden-Pflege zu Hause?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 08. Juni 2026 um 04:15

Was ändert sich ab 1. Januar 2026? Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen erhalten ab dem 1. Januar 2026 einen deutlich höheren gesetzlichen Mindestlohn. Beschlossen ist ein Anstieg auf 13,90 Euro brutto pro Stunde, ab 1. Januar 2027 soll der Satz weiter auf 14,60 Euro angehoben werden.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 4 Std.

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 01.01.2026 auf 13,90 € brutto pro Stunde und 2027 auf 14,60 €. Das wirkt sich direkt auf Haushalte aus, die eine Betreuungskraft beschäftigen oder über eine Agentur eine Entsendekraft (häufig aus Polen, Rumänien) einsetzen. Wichtig dabei: Der Mindestlohn gilt auch für entsandte Betreuungskräfte. Seit dem BAG-Urteil vom 24.06.2021 (Az. 5 AZR 505/20) zählen auch Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit und müssen mit Mindestlohn vergütet werden. Das treibt die monatlichen Kosten für eine seriös vermittelte 24-Stunden-Betreuung weiter nach oben — realistisch liegen die Preise schon jetzt bei 2.500 bis 3.500 € pro Monat, mit der Erhöhung eher am oberen Rand und darüber. Was für Pflegehaushalte konkret zu prüfen ist: - Bei laufenden Verträgen mit Vermittlungsagenturen: Vertragsanpassung zum Jahreswechsel verlangen und schriftlich bestätigen lassen. - Bei Direktanstellung im Privathaushalt: neuen Stundensatz spätestens ab Januar im Arbeitsvertrag und in der Lohnabrechnung über die Minijob-Zentrale anpassen. - Pflegegeld (PG 2: 347 €, PG 3: 599 €, PG 4: 800 €, PG 5: 990 €) und Entlastungsbetrag (131 €) können einen Teil mitfinanzieren — die Hauptlast bleibt aber Eigenmittel. Daneben gilt: Der höhere Mindestlohn betrifft auch ambulante Pflegedienste und Tagespflegen, deren Preise üblicherweise zum Jahreswechsel angepasst werden. Wer Sachleistungen oder Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI nutzt, sollte die neue Preisliste des Dienstes anfordern. Bei Vertragsdetails zur Entsendung lohnt sich eine Einzelfallprüfung — Tobias aus unserer Pflegerecht-Redaktion schaut sich solche Konstellationen regelmäßig an.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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