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Mindestlohn 2026 — was bedeutet das für die 24-Stunden-Pflege?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 08. Juni 2026 um 04:15

Was ändert sich ab Januar 2026? Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen erhalten ab dem 1. Januar 2026 einen deutlich höheren gesetzlichen Mindestlohn. Beschlossen ist ein Anstieg auf 13,90 Euro brutto pro Stunde, ab 1. Januar 2027 soll der Satz weiter auf 14,60 Euro angehoben werden.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 4 Std.

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 01.01.2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde, zum 01.01.2027 dann auf 14,60 Euro. Das ist die offizielle Beschlusslage der Mindestlohnkommission. Für die häusliche Pflege wirkt sich das an drei Stellen aus: - Betreuungskräfte aus Osteuropa (Entsendemodell): Seit dem BAG-Urteil vom 24.06.2021 (Az. 5 AZR 505/20) zählen auch Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit. Mit dem neuen Mindestlohn verschieben sich die Monatspreise seriöser Vermittlungen spürbar nach oben — realistisch sind 2026 eher 2.800 bis 3.800 Euro pro Monat statt der bisher kommunizierten 2.500 bis 3.500 Euro. Wer deutlich darunter angeboten bekommt, sollte sehr genau hinschauen: Nachforderungen und der Vorwurf der Schwarzarbeit können den Haushalt direkt treffen. - Direktanstellung im Haushalt: Wenn die Familie selbst Arbeitgeber ist, muss der neue Stundenlohn ab 01.01.2026 ohne Übergangsfrist im Arbeitsvertrag stehen. Stundenzettel sind Pflicht, sonst gilt im Streitfall die behauptete Arbeitszeit der Kraft. - Ambulante Pflegedienste: Die Sachleistungs-Sätze nach SGB XI werden zwar nachverhandelt, die Anpassung wirkt aber meist mit Zeitverzug — Eigenanteile können kurzfristig steigen. Das Pflegegeld bleibt unverändert: PG 2 = 347 Euro, PG 3 = 599 Euro, PG 4 = 800 Euro, PG 5 = 990 Euro. Eine Erhöhung für 2026 ist nicht beschlossen, was die reale Kaufkraft der Leistung weiter senkt. Wichtig 2026 außerdem: Die Frist für die Abrechnung von Verhinderungspflege ist verkürzt — Belege müssen jetzt bis zum Ende des Folgejahres bei der Pflegekasse sein. Alte VP-Ansprüche aus 2022, 2023 und 2024 sind zum 01.01.2026 verfallen. Bei konkreten Vertragsfragen zur Betreuungskraft (Entsendung versus Direktanstellung) lohnt der Blick zu Tobias in die Pflegerecht-Rubrik — die arbeitsrechtlichen Folgen unterscheiden sich erheblich.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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