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Pflegekompass
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Muss ich als Ungar in Deutschland in die Pflegeversicherung einzahlen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 03. Mai 2026 um 23:19

Muss ich in die Pflegeversicherung als Ungar einzahlen obwohl ich in Rente dann zurück nach Ungarn gehe ?? Verrotten mochte ich hier nicht im Pflegeheim. Hier bekommt gleich ein schlechtes Gefühl.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 8 Std.

Hallo, ja — wer in Deutschland sozialversicherungspflichtig arbeitet, zahlt automatisch in die Pflegeversicherung ein. Das ist Pflichtversicherung nach § 20 SGB XI, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder davon, wo du später in Rente lebst. Der Beitrag wird zusammen mit der Krankenversicherung vom Lohn abgezogen, aktuell 3,6 % (kinderlos ab 23 Jahren 4,2 %), zur Hälfte vom Arbeitgeber. Was viele nicht wissen: Die eingezahlten Beiträge sind nicht verloren, wenn du nach Ungarn zurückgehst. Innerhalb der EU gilt die Verordnung (EG) 883/2004 zur Koordinierung der Sozialsysteme. Konkret heißt das: - Wenn du später deutsche Rente beziehst und in Ungarn lebst, behältst du in der Regel Anspruch auf deutsche Pflegeleistungen — ausgezahlt als Geldleistung (Pflegegeld) auf dein ungarisches Konto. - Sachleistungen (z. B. ambulanter Pflegedienst) laufen dann nach ungarischem Recht über das ungarische System, abgerechnet zwischen den Trägern. - Du musst dich also nicht zwischen "deutsches System" und "ungarisches System" entscheiden — die Träger koordinieren das untereinander. Zur Sorge mit dem Pflegeheim: Niemand muss in Deutschland ins Heim. Pflege zu Hause ist der Regelfall, das Pflegegeld geht direkt an den Pflegebedürftigen oder die Familie zur freien Verwendung. Und wenn du bis dahin in Ungarn lebst, greift sowieso das dortige System für die Versorgung vor Ort, ergänzt durch dein deutsches Pflegegeld. Mein Tipp aus der Praxis: Die deutsch-ungarische Verbindungsstelle für Pflegeleistungen ist der GKV-Spitzenverband, DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung — Ausland). Dort bekommst du verbindliche Auskunft, was bei deiner konkreten Erwerbsbiografie an Leistungen mitgenommen werden kann. Und vor dem Rentenantrag lohnt eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung — die rechnen dir aus, wie deutsche und ungarische Versicherungszeiten zusammenwirken. Den juristischen Detail-Aspekt zur Beitragspflicht und zu möglichen Befreiungstatbeständen prüft Tobias am besten. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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