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Pflegekompass
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Muss ich das Geld aus der Verhinderungspflege versteuern?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 28. Mai 2026 um 04:15

Vielen Dank für das Video. Meine Frage:Muss die Verhinderungspflege das Geld versteuern? LG Bea

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 6 Std.

Hallo Bea, nein, die Leistungen aus der Verhinderungspflege sind steuerfrei – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Für den Pflegebedürftigen selbst ist die Auszahlung ohnehin steuerfrei, da es sich um eine Sozialleistung nach § 3 Nr. 1a EStG handelt. Für die Ersatzpflegeperson kommt es darauf an, wer pflegt: - Nahe Angehörige oder im Haushalt lebende Personen, die aus sittlicher Pflicht pflegen: Das Geld bleibt steuerfrei bis zur Höhe des Pflegegeldes (§ 3 Nr. 36 EStG). Bei Erstattung von Fahrtkosten und Verdienstausfall obendrauf bleibt es ebenfalls steuerfrei, solange der Gesamtbetrag pro Jahr im Rahmen des Pflegegeld-Äquivalents bleibt. - Fremde Pflegepersonen oder gewerbliche Anbieter: Das ist regulär einkommensteuerpflichtig und muss in der Steuererklärung angegeben werden. - Nahe Angehörige, die regelmäßig und gewinnorientiert pflegen (also faktisch ein Gewerbe daraus machen): kann ebenfalls steuerpflichtig werden. Die typische Konstellation – Tochter, Schwiegersohn oder Nachbar springt zur Entlastung ein und bekommt das Geld weitergegeben – ist also in aller Regel steuerfrei. Wichtig für deine Unterlagen: Hebe Belege und eine kurze Aufstellung auf (wer, wann, wie viele Tage). Falls das Finanzamt nachfragt, kannst du die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 36 EStG so problemlos belegen. Bei der konkreten Konstellation in deinem Fall – gerade wenn es um Verdienstausfall oder größere Beträge geht – kann Tobias aus unserer Pflegerecht-Redaktion das einordnen.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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