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Pflegekompass
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Verhinderungspflege stundenweise — Kürzung bei Wohngeld oder Grundsicherung?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 28. Mai 2026 um 04:15

Danke für das Video! Ich habe eine Frage: Wenn eine Person Stundenweise eine Verhinderung übernimmt und selber Wohngeld bzw. Staatliche Sicherrung bezieht, kann ihr die Verhinderungspflege da Kürzungen einbringen?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 6 Std.

Nein, die Verhinderungspflege selbst wird dadurch nicht gekürzt. Die Pflegekasse zahlt den vereinbarten Betrag in voller Höhe an die Ersatzpflegeperson aus, unabhängig von deren sonstigen Einkünften. Der Haken liegt woanders: Das Geld kann beim Empfänger als Einkommen gelten und damit Wohngeld bzw. Grundsicherung (SGB II oder SGB XII) kürzen. So unterscheidet sich das in der Praxis: - Nahe Angehörige (bis 2. Grad) oder Personen im selben Haushalt: Die Erstattung gilt grundsätzlich als Aufwandsentschädigung, nicht als Erwerbseinkommen. Sie ist bis zum 1,5-fachen des monatlichen Pflegegeldes pro Jahr begrenzt und wird vom Jobcenter/Sozialamt meist nicht angerechnet. Hier ist die Wahrscheinlichkeit einer Kürzung gering. - Nicht-Angehörige / Nachbarn / Bekannte: Hier wertet das Jobcenter die Zahlung oft als erwerbsmäßiges Einkommen. Dann gelten die normalen Freibeträge, und der überschießende Teil wird auf Grundsicherung oder Wohngeld angerechnet. Wichtig: Die Person muss die Zahlung gegenüber Jobcenter, Sozialamt oder Wohngeldstelle angeben. Verschweigen führt zu Rückforderungen. Für die konkrete Konstellation lohnt sich vorher ein Anruf beim zuständigen Leistungsträger mit der Frage, wie die geplante Zahlung eingestuft wird — am besten schriftlich bestätigen lassen. Bei detaillierten rechtlichen Auswirkungen kann Tobias aus der Pflegerecht-Rubrik weiterhelfen.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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