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Pflegekompass
SelbstfürsorgeEingereichte Frage
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Wird die Verhinderungspflege von der Pflegekasse überprüft?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 21. Mai 2026 um 04:15

Wird die Verhinderungspflege überprüft?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 8 Std.

TITEL: Wird die Verhinderungspflege von der Pflegekasse überprüft? ANTWORT: Ja, die Pflegekasse prüft jede Abrechnung der Verhinderungspflege, bevor ausgezahlt wird. Das läuft aber meist als reine Belegprüfung am Schreibtisch, kein Hausbesuch. Geprüft wird vor allem: - Ist die Ersatzpflegekraft korrekt benannt (Name, Verhältnis zum Pflegebedürftigen)? - Sind Tage und Stunden plausibel und liegt das im Jahresbudget (3.539 € gemeinsam mit Kurzzeitpflege)? - Bei nahen Angehörigen bis zum 2. Grad oder Haushaltsmitgliedern: Wird das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes als Erstattungsgrenze eingehalten? Fahrtkosten und Verdienstausfall können zusätzlich abgerechnet werden, müssen aber belegt sein (Tankquittung, Gehaltsnachweis). - Wurde der Pflegebedürftige vorher mindestens 6 Monate zu Hause gepflegt (Vorpflegezeit)? - Bei ganztägiger Vertretung über 8 Stunden: Pflegegeld wird für diesen Tag halbiert. Erster und letzter Tag bleiben voll. Was die Kasse normalerweise nicht macht: nachträglich anrufen und prüfen, ob die Ersatzperson wirklich da war. Stichproben kommen aber vor, gerade wenn Beträge auffällig hoch sind oder Angehörige als Ersatzpflege auftauchen. Quittungen und eine formlose Aufstellung (Datum, Stunden, Tätigkeit) solltest du also aufbewahren. Zur Frist: Seit 01.01.2026 müssen Belege bis Ende des Folgejahres eingereicht werden. Verhinderungspflege aus 2022 bis 2024 ist seit Jahresanfang verfallen, da gilt die alte 4-Jahres-Regel nicht mehr. Bei Rückforderungen oder Ablehnung eines Antrags wäre Tobias aus der Pflegerecht-Rubrik der richtige Ansprechpartner.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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