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Pflegekompass
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Muss ich eine Steuererklärung machen, wenn ich Verhinderungspflegegeld bekomme?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 03. Mai 2026 um 22:28

Ist man denn verpflichtet eine Steuererklärung zu machen wenn man verhinderungspflegegeld bekommen hat? Wenn man sonst keine Steuererklärung gemacht hat?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 9 Std.

Nein, allein wegen der Verhinderungspflege musst du keine Steuererklärung abgeben. Leistungen der Pflegeversicherung sind nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei — das gilt für Pflegegeld, Pflegesachleistungen und auch für die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Wichtig ist die Unterscheidung, wer das Geld bekommt: - Zahlt die Pflegekasse direkt an einen Pflegedienst oder eine Ersatzpflegekraft, ist das ohnehin nicht dein Einkommen. - Bekommst du als pflegebedürftige Person die Erstattung auf dein Konto und gibst sie an deine Ersatzpflegeperson weiter, bleibt das für dich steuerfrei. - Bekommt eine pflegende Angehörige das Geld als Aufwandsentschädigung weitergereicht, ist auch das nach § 3 Nr. 36 EStG steuerfrei — vorausgesetzt, sie pflegt aus sittlicher Verpflichtung (typisch bei nahen Angehörigen) und erhält insgesamt nicht mehr als das Pflegegeld, das der pflegebedürftigen Person zustehen würde. Eine Pflicht zur Steuererklärung ergibt sich erst dann, wenn andere Gründe vorliegen — zum Beispiel Renten oberhalb des Grundfreibetrags, Vermietungseinkünfte, Lohnsteuerklassen-Kombinationen bei Verheirateten oder Nebenjobs. Die Verhinderungspflege selbst löst keine Erklärungspflicht aus und muss in der Anlage Sonstiges auch nicht eingetragen werden. Anders sieht es nur aus, wenn die Ersatzpflegekraft eine fremde, gewerblich tätige Person ist (selbständige Betreuungskraft, Pflegedienst auf Rechnung) — dann hat sie ihre Einnahmen selbst zu versteuern. Das ist aber deren Steuerthema, nicht deins. Wenn du unsicher bist, ob in deinem konkreten Fall noch andere Einkünfte zusammenkommen, lohnt eine Auskunft bei einem Lohnsteuerhilfeverein. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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