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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Muss ich für jeden Zeitraum oder jede Ersatzperson einen neuen Verhinderungspflege-Antrag stellen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. April 2026 um 19:40

Vielen Dank für Ihr Video. Muss ein Antrag für das ganze Jahr gestellt werden und dann die Zeiträume anrechnen oder für jeden Zeitraum , z. B. 1 Woche im Mai, zwei Wochen im August, einen Antrag stellen? Wenn in dem Antrag ein Enkel als Ersatzpflegeperson eingetragen wurde, muss ein neuer Antrag für andere Personen gestellt werden? Vielen herzlichen Dank

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Tagen

Du musst nicht für jede Woche oder jede Person einen neuen Antrag stellen. Ein Antrag fürs Jahr reicht in der Regel. Die einzelnen Zeiträume gibst du später bei der Abrechnung an — also etwa „Mai" oder „August". Wenn eine andere Person als ursprünglich gedacht einspringt, brauchst du dafür keinen separaten Antrag, sondern nennst die neue Ersatzperson einfach in der Abrechnung mit Name, Verwandtschaftsverhältnis und Zeitraum. Wichtig ist nur, dass du es sauber dokumentierst, damit die Pflegekasse die Abrechnung nachvollziehen kann. Bei nahen Angehörigen gilt die Erstattungsgrenze nach § 39 Abs. 3 SGB XI — 1,5-faches des monatlichen Pflegegeldes pro Jahr, plus separat geltend gemachte Fahrtkosten und Verdienstausfall.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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