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Pflegekompass
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Nur Pflegegrad 1 trotz Dialyse und drei Schlaganfällen — Widerspruch sinnvoll?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 05. Mai 2026 um 05:12

Mein Sohn hat drei Schlaganfälle gehabt, jeder zweite Tag fahren sie ihn zu Dialyse wegen Nierenversagen, zu 100 % Schwerbehindertenausweis, Vollerwerbsminderungsrente unbefristet und MDK hat entschieden Pflegestufe 1 !!! Was sagen Sie dazu , kann das normal sein ??

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 2 Std.

TITEL: MDK gibt nur Pflegegrad 1 trotz Schlaganfall und Dialyse — Widerspruch? ANTWORT: Das klingt nach einer deutlichen Unterbewertung. Vorab zur Einordnung: Seit 2017 gibt es keine Pflegestufen mehr, sondern Pflegegrade 1 bis 5. Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe (12,5 bis unter 27 Punkte) und steht für „geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit". Bei drei Schlaganfällen, dialysepflichtigem Nierenversagen und voller Erwerbsminderung ist das auf den ersten Blick nicht plausibel. Schwerbehindertenausweis (100 GdB) und Erwerbsminderungsrente sind für die Pflegekasse nicht bindend. Der MD bewertet ausschließlich, wie viel Hilfe dein Sohn im Alltag bei den 6 Modulen nach § 14 SGB XI braucht — Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Krankheitsbewältigung, Alltagsgestaltung. Eine schwere Diagnose allein ergibt also nicht automatisch einen hohen Pflegegrad. Aber: Bei dreifachem Schlaganfall sind in der Regel motorische, kognitive oder kommunikative Einschränkungen vorhanden, die in den Modulen 1, 2 und 4 deutlich Punkte bringen sollten. Die Dialyse selbst zählt im Modul 5 (krankheitsbedingte Anforderungen) — gerade die Fahrten jeden zweiten Tag plus Erschöpfung danach werden hier oft unterschätzt. So gehst du jetzt vor: 1. Widerspruch einlegen — Frist ist ein Monat ab Zugang des Bescheids (§ 84 SGG). Ein Satz reicht: „Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom XX.XX.XXXX ein. Begründung folgt." 2. Akteneinsicht in das MD-Gutachten anfordern. Das steht dir zu. Dort siehst du die Punktzahl pro Modul und kannst gezielt prüfen, wo der Gutachter zu niedrig bewertet hat. 3. Pflegetagebuch über 1–2 Wochen führen: Wie viel Zeit für Waschen, Anziehen, Toilette, Essen, Medikamente? Wer hilft beim Transfer? Wie ist er nach der Dialyse? 4. Arztberichte beilegen — Entlassbriefe nach den Schlaganfällen, nephrologischer Befund, ggf. neurologische Befunde zu kognitiven Einschränkungen. Mit dieser Aktenlage ist eine erneute Begutachtung sehr wahrscheinlich, und realistisch wäre bei eurer Konstellation eher Pflegegrad 3 oder 4. Das Pflegegeld entfällt bei PG 1 übrigens — dort gibt es nur 131 € Entlastungsbetrag. Ab PG 2 wären es 347 €/Monat. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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