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Pflegekompass
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Pflegegeld im betreuten Wohnen — habe ich Anspruch?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 12. Mai 2026 um 04:15

Google PAA: "Hat man im betreuten Wohnen Anspruch auf Pflegegeld?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): Wenn pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad in einem Betreuten Wohnen leben, erhalten sie die gleichen Pflegeleistungen wie Menschen die zu Hause gepflegt werden. Das bedeutet, dass Sie alle Leistungen der Pflegekasse erhalten, wie zum Beispiel: Pflegegeld (abhängig vom Pflegegrad) Pflegesachleistungen.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 1 Tag

Ja, im betreuten Wohnen besteht voller Anspruch auf Pflegegeld und alle anderen Leistungen der Pflegekasse — genauso wie in der eigenen Wohnung. Der Grund: Betreutes Wohnen ist rechtlich keine stationäre Pflegeeinrichtung, sondern eine eigene Mietwohnung mit zusätzlichem Service-Vertrag (Hausnotruf, Hausmeister, Beratung, oft optionale Mahlzeiten). Pflegerechtlich giltst du damit als "häuslich versorgt" im Sinne des § 36 SGB XI. Das ist der entscheidende Unterschied zum Pflegeheim, wo Pflegegeld nicht gezahlt wird. Konkret stehen dir bei einem Pflegegrad ab 2 zu: - Pflegegeld nach § 37 SGB XI, wenn dich Angehörige, Nachbarn oder Bekannte pflegen (PG 2: 347 €, PG 3: 599 €, PG 4: 800 €, PG 5: 990 €) - Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI, wenn ein ambulanter Pflegedienst kommt - Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI, wenn beides gemischt wird - Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege aus dem gemeinsamen Budget von 3.539 €/Jahr (§ 42a SGB XI) - Entlastungsbetrag 131 €/Monat (§ 45b SGB XI), schon ab Pflegegrad 1 - Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 €/Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI) - Hausnotruf-Zuschuss bis 25,50 €/Monat (§ 40 Abs. 1 SGB XI) - Wohnumfeld-Zuschuss bis 4.180 € pro Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI), z. B. für eine bodengleiche Dusche in der Wohnung Worauf du achten solltest: Die Service-Pauschale, die du an den Anbieter des betreuten Wohnens zahlst (Grundleistungen wie Hausnotruf-Anschluss, Beratung), ist nicht aus dem Pflegegeld zu finanzieren — das ist Wohnnebenkosten. Pflegerische Wahlleistungen (Körperpflege, Medikamentengabe), die der hauseigene Pflegedienst übernimmt, werden hingegen als Pflegesachleistung mit der Kasse abgerechnet — dann reduziert sich allerdings dein Pflegegeld anteilig (Kombinationsleistung). Sonderfall ambulant betreute Wohngruppe (§ 38a SGB XI): Wenn das "betreute Wohnen" eigentlich eine Pflege-WG mit mindestens drei Pflegebedürftigen und gemeinsam beauftragter Hilfe ist, kommt zusätzlich der Wohngruppenzuschlag von 224 €/Monat dazu. Der Vertrag verrät, was du tatsächlich vor dir hast.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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