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Pflegegrad 2 seit Oktober 2024 — welches Budget kann ich noch nutzen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 08. Mai 2026 um 16:15

Hallo, ich habe seit Oktober 2024 Pflegegrad 2, wieviel Budget kann ich für das Jahr 2024 dann noch beanspruchen?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 11 Std.

TITEL: Pflegegrad 2 seit Oktober 2024 — welches Budget kann ich jetzt noch nutzen? ANTWORT: Hier muss ich leider eine unangenehme Nachricht voranstellen: Wir sind inzwischen in 2026, und die meisten Leistungen aus 2024 sind nicht mehr abrufbar. Welches "Budget" du meinst, macht aber den Unterschied — ich gehe die einzelnen Töpfe durch. Pflegegeld (§ 37 SGB XI): Bei Pflegegrad 2 lag das Pflegegeld 2024 bei 332 € pro Monat. Es wird monatlich automatisch ausgezahlt, sobald die Pflegekasse den Bescheid erlassen hat — und zwar rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung. Wenn du seit Oktober 2024 Pflegegrad 2 hast, sollten Oktober, November und Dezember 2024 längst gezahlt worden sein (3 × 332 € = 996 €). Das ist nichts, was du noch "abrufen" musst — falls dort etwas fehlt, prüfe Kontoauszüge und Kassenbescheid. Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI): 2024 waren das 125 €/Monat, für Oktober bis Dezember also 375 €. Dieser Betrag konnte bis zum 30.06.2025 angespart und verbraucht werden. Seit dem 01.07.2025 ist der Rest aus 2024 verfallen. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege (§§ 39, 42 SGB XI): Die Jahresbudgets 2024 (VP 1.612 €, KZP 1.774 €) wären bei unterjährigem Beginn nicht gekürzt worden. Aber: Seit dem 01.01.2026 gilt die verkürzte Abrechnungsfrist — Belege müssen bis Ende des Folgejahres eingereicht sein. Die VP- und KZP-Töpfe aus 2024 sind seit 01.01.2026 endgültig verfallen. Was jetzt noch geht: Für das laufende Jahr 2026 stehen dir die aktuellen Beträge zur Verfügung — Pflegegeld 347 €/Monat, Entlastungsbetrag 131 €/Monat, gemeinsames VP/KZP-Budget 3.539 €. Dazu 42 €/Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Auch Hausnotruf-Zuschuss und Wohnumfeld-Zuschuss stehen offen. Wenn du den Verdacht hast, dass für 2024 Pflegegeld nicht oder verspätet gezahlt wurde, fordere bei deiner Pflegekasse einen Auszug aller Zahlungen seit Bewilligung an und vergleiche mit dem Bescheid.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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