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Pflegekompass
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Pflegegrad nach Höherstufung — bekomme ich rückwirkend Geld nachgezahlt?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 07. Mai 2026 um 15:15

Hallo. Nach 18 Lebensmonaten war der Pflegegrad meines Sohnes auf 3 zurückgegangen. Aber dank Ihrer und Pauls Videos habe ich MDK erneut eingereicht. Und jetzt ist es wieder Pflegegrad 4. Meine Frage ist, ob es eine Chance gibt, dass sie rückwirkend zahlen? Dankeschön

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 7 Std.

Ja, eine rückwirkende Zahlung ist möglich — allerdings nur ab dem Tag der erneuten Antragstellung, nicht weiter zurück. Maßgeblich ist § 33 Abs. 1 Satz 2 SGB XI: Leistungen werden ab Antragseingang bei der Pflegekasse gezahlt, sofern die Voraussetzungen ab diesem Zeitpunkt vorlagen. Wenn dein neuer Antrag (Höherstufungsantrag) zum Beispiel am 15. März eingegangen ist und die Pflegekasse nun Pflegegrad 4 bewilligt, bekommst du die Differenz zwischen PG 3 und PG 4 ab März nachgezahlt — auch wenn der Bescheid erst Monate später kommt. Konkret heißt das für dein Pflegegeld: - PG 3: 599 € / Monat - PG 4: 800 € / Monat - Differenz: 201 € pro Monat ab Antragsmonat Die Nachzahlung läuft automatisch, sobald der Bescheid wirksam ist. Du musst sie nicht extra beantragen. Wenn du den genauen Antragszeitpunkt nicht mehr weißt, kannst du bei der Pflegekasse das Eingangsdatum erfragen — das steht oft auch im neuen Bescheid selbst ("Leistung ab …"). Was nicht geht: Eine Rückwirkung auf den Zeitpunkt, an dem dein Sohn von PG 4 auf PG 3 herabgestuft wurde. Diese alte Herabstufung ist mit dem damaligen Bescheid bestandskräftig geworden, sofern du damals keinen Widerspruch eingelegt hast. Die jetzige Höherstufung wirkt nur ab dem neuen Antrag, nicht rückwirkend bis zum Zeitpunkt der ursprünglichen Herabstufung. Falls die Nachzahlung im Bescheid fehlerhaft berechnet ist (z. B. Pflegekasse setzt das Datum zu spät an), kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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