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Pflegekompass
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Pflegehilfsmittel bei eigenem Vermögen — bekomme ich die 42 € trotzdem?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 08. Mai 2026 um 04:15

Danke für das sehr hilfreiche Video. Stehen einem die Leistungen auch bei etwas Vermögen zur Verfügung? Und wie findet man heraus, welche Partnerapotheken betacare hat? Danke und liebe Grüße

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 23 Std.

Ja, die 42 € pro Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (§ 40 Abs. 2 SGB XI) stehen jedem mit anerkanntem Pflegegrad ab PG 1 zu — komplett unabhängig vom Einkommen oder Vermögen. Das ist eine Regelleistung der Pflegeversicherung, keine Sozialhilfe. Es gibt also keine Vermögensprüfung wie etwa bei der Hilfe zur Pflege nach SGB XII. Das gilt genauso für andere Pflegekassen-Leistungen: Pflegegeld, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag, Wohnumfeld-Zuschuss, Hausnotruf-Zuschuss. Wer eingezahlt hat (über die Pflegeversicherungs-Beiträge) und einen Pflegegrad hat, hat Anspruch — auch mit Eigenheim, Erspartem oder ordentlicher Rente. Voraussetzungen für die 42 €/Monat Pflegebox: - anerkannter Pflegegrad 1–5 - Pflege findet zu Hause statt (nicht im Pflegeheim) - ein Antrag bei der Pflegekasse, den die meisten Anbieter direkt für dich übernehmen Zur Frage nach Partnerapotheken von Betacare: Das ist eine Anbieterfrage, die ich hier nicht beantworten kann — Pflegekompass ist unabhängig und nicht mit einzelnen Pflegebox-Anbietern verbunden. Am schnellsten kommst du an die Info, indem du direkt beim Anbieter über das Kontaktformular oder die Hotline nach kooperierenden Apotheken in deiner Postleitzahl fragst. Falls du Wert auf eine Apotheke vor Ort legst: Du kannst die 42 € auch über andere Anbieter beziehen, viele lokale Apotheken stellen die Pflegebox selbst zusammen und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Frag einfach in deiner Stamm-Apotheke nach „Pflegehilfsmittelpauschale nach § 40 SGB XI" — die kennen das.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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