Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
SelbstfürsorgeEingereichte Frage
0 Ansichten

Pflegeperson fällt aus – wie übernimmt eine Freundin die Pflege über Verhinderungspflege?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 29. April 2026 um 05:02

Mein Mann ist die Pflegeperson. Leider hat er einen schwern Herzinfarkt bekommen und jetzt übernimmt die Pflege eine enge Freundin. Was muss ich mach? Im Moment ist das Leben für mich sehr schwer und mir wurde der Boden unter den Füßen gerissen!

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 3 Std.

TITEL: Pflegeperson ausgefallen wegen Herzinfarkt – wer übernimmt die Pflege und wie wird sie bezahlt? ANTWORT: Das ist eine schwere Situation, und gut, dass jemand aus dem Umfeld einspringt. Für genau solche Fälle gibt es die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Was jetzt konkret zu tun ist: 1. Bei der Pflegekasse anrufen und Verhinderungspflege beantragen. Formular gibt es online oder per Post. Begründung: Hauptpflegeperson krankheitsbedingt ausgefallen. 2. Die Freundin übernimmt die Pflege als Ersatzpflegeperson und wird über die Verhinderungspflege vergütet. 3. Jahresbudget: 3.539 Euro gemeinsam mit der Kurzzeitpflege, maximal 6 Wochen pro Jahr. Zur Höhe der Erstattung: Da die Freundin nicht verwandt ist und nicht im selben Haushalt lebt, kann das volle Budget bis 3.539 Euro für ein angemessenes Honorar genutzt werden. Die 1,5-fach-Deckelung des Pflegegeldes gilt nur bei nahen Angehörigen oder Haushaltsmitgliedern – hier also nicht. Zum Pflegegeld: Solange die Vertretung stundenweise unter 8 Stunden am Tag läuft, bleibt das Pflegegeld voll erhalten. Nur an Tagen mit ganztägiger Vertretung über 8 Stunden wird es für diesen Tag halbiert; erster und letzter Tag zählen voll. Praktisch: Belege sammeln (formlose Rechnung der Freundin, Überweisungsnachweis, ggf. Fahrtkosten). Seit 01.01.2026 gilt eine verkürzte Frist – Belege müssen spätestens bis Ende des Folgejahres bei der Kasse eingereicht sein. Falls dein Mann längerfristig ausfällt, lohnt sich parallel ein Blick auf die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI oder einen ambulanten Pflegedienst, damit die Freundin nicht alles allein stemmen muss. Das lässt sich später noch anpassen – wichtig ist jetzt erstmal der Antrag bei der Pflegekasse.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig