Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
0 Ansichten

Privat versichert (Continentale + Beihilfe): Welche Pflegeleistungen gelten bei uns?

B
Baron von VietinghoffEingereichte Frage

Gefragt 28. April 2026 um 07:05

Meine Frau und ich sind über die Continentale und Beihilfe des Bundes versichert. Viele Informationen aus den üblichen Ratgebern treffen für uns nicht zu — welche Regelungen gelten denn bei privater Pflegeversicherung mit Beihilfeanspruch?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 2 Tagen

Hallo Herr von Vietinghoff, danke für die berechtigte Frage. Bei privat Pflegeversicherten mit Beihilfe gelten ein paar Besonderheiten, die in den üblichen Ratgebern oft untergehen. Die wichtigsten Unterschiede zur gesetzlichen Pflegeversicherung: - Die Leistungshöhen sind grundsätzlich identisch — Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Entlastungsbetrag entsprechen den gesetzlichen Beträgen (§ 23 SGB XI verpflichtet die PKV zu vergleichbaren Leistungen). - Die Begutachtung läuft nicht über den Medizinischen Dienst, sondern über Medicproof. Die Bewertungslogik ist gleich (sechs Module nach § 14 SGB XI), die Praxis manchmal etwas zügiger. - Bei Beihilfe wird die Pflegeleistung in der Regel anteilig ausgezahlt: Beihilfe übernimmt den Beihilfeprozentsatz (für Bundesbeamte meist 50–70 % je nach Familienstand), die Continentale den restlichen Anteil als private Pflegeversicherung. - Die Antragstellung läuft anders: Antrag bei der Continentale stellen, parallel Beihilfeantrag bei Ihrer Beihilfestelle (Bundesverwaltungsamt o. Ä.). Beide Stellen rechnen jeweils ihren Anteil ab. - Die Erstattung erfolgt gegen Belege — also nicht wie das Pflegegeld in der GKV als monatlicher Pauschalbetrag, sondern als Kostenerstattung nach Einreichung von Rechnungen. Was bei Ihnen konkret gleich ist: - Pflegegrade und ihre Schwellen - Anspruch auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsames Jahresbudget 3.539 €) - Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 € monatlich) - Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.180 € pro Maßnahme Was Ihnen wirklich weiterhilft: Lassen Sie sich von der Beihilfestelle die genauen Beihilfeprozentsätze schriftlich bestätigen — bei Bundesbeamten und ihren Ehepartnern unterscheiden sich die Sätze je nach Familienstand erheblich. Und für die Antragsphase ist die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI auch für privat Versicherte verfügbar (Compass Private Pflegeberatung der PKV). Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Beratung — gerade bei Beihilfekonstellationen lohnt sich der Anruf bei Ihrer Beihilfestelle, weil die Bundesregelungen sich von denen der Länder unterscheiden.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.