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Sind polnische Pflegekräfte in Deutschland legal beschäftigt?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 25. Mai 2026 um 04:15

Ist polnische Pflegekräfte in Deutschland legal angestellt? Innerhalb der Europäischen Union besteht Dienstleistungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit, so dass polnische Pflegekräfte und Betreuungskräfte, legal in Deutschland angestellt werden können. Pflegekräfte aus EU-Ländern können also in deutschen Haushalten die häusliche „24-Stunden- Pflege “ legal ausüben.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 4 Std.

Ja, polnische Betreuungskräfte können vollkommen legal in deutschen Haushalten arbeiten. Polen ist EU-Mitglied, damit greifen Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 45 AEUV) und Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV). Es gibt aber drei sehr unterschiedliche Modelle, und nur die Wahl des richtigen entscheidet, ob es im Ernstfall sauber bleibt. Die drei legalen Wege: - Entsendemodell: Die Betreuungskraft ist bei einem polnischen Unternehmen angestellt und wird nach Deutschland entsandt. Pflicht ist die A1-Bescheinigung (Sozialversicherung in Polen) und ein schriftlicher Dienstleistungsvertrag zwischen Haushalt und Entsendeagentur. Das ist das in der Praxis häufigste Modell. - Selbständigkeit: Die Kraft hat einen polnischen oder deutschen Gewerbeschein und arbeitet auf eigene Rechnung. Heikel, weil das Finanzamt und die Rentenversicherung schnell von Scheinselbständigkeit ausgehen, wenn sie weisungsgebunden in nur einem Haushalt tätig ist. - Direktanstellung: Die Familie wird selbst Arbeitgeber, meldet bei der Minijob-Zentrale oder regulär an, führt Lohnsteuer und Sozialabgaben ab. Aufwendig, aber rechtssicher. Worauf es ankommt: Seit dem BAG-Urteil vom 24.06.2021 (Az. 5 AZR 505/20) zählen auch Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit. Eine echte 24-Stunden-Betreuung durch eine einzelne Person ist damit rechtlich nicht möglich — der Mindestlohn von 12,82 €/Stunde (Stand 2026) gilt auch für Wartezeiten. Eine seriös vermittelte Betreuungskraft kostet daher realistisch 2.500–3.500 €/Monat. Wer deutlich weniger zahlt, gerät in den Graubereich. Was du im Vertrag prüfen solltest: - A1-Bescheinigung liegt vor Beginn vor - Arbeitszeiten und Ruhezeiten sind schriftlich geregelt - Haftpflicht- und Unfallversicherung der Kraft sind nachgewiesen - Vertragspartner ist eine in Deutschland erreichbare Agentur (kein Briefkasten) Reine Schwarzarbeit — also Bargeldzahlung ohne Vertrag und ohne Anmeldung — ist illegal. Das Risiko trägt die Familie: Steuernachzahlung, Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend bis zu vier Jahre, plus Wegfall jedes Versicherungsschutzes, falls die Kraft im Haushalt verunglückt. Das Pflegegeld kann zur Finanzierung verwendet werden, deckt aber bei Pflegegrad 3 (599 €) nur einen kleinen Teil ab. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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