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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Wer zahlt die polnische Pflegekraft für meine Mutter?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 25. Mai 2026 um 04:15

Wer übernimmt die Kosten für eine polnische Pflegekraft? Die Kosten für polnische Pflegekräfte tragen Sie zunächst selbst. Ob die Pflegeversicherung die Kosten für eine ausländische Pflegekraft bezahlt, kann pauschal nicht beantwortet werden. Dazu muss man sich die Leistungen der Pflegeversicherungen genauer ansehen.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 4 Std.

Die Kosten trägst zunächst du beziehungsweise die pflegebedürftige Person selbst. Die Pflegekasse zahlt keine "24h-Kraft" als Gesamtleistung — sie zahlt Pflegeleistungen, die du dafür einsetzen kannst. Realistisch musst du bei seriöser Vermittlung mit 2.500 bis 3.500 € pro Monat für eine Betreuungskraft rechnen. Das ergibt sich aus dem gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 €/Stunde (Stand 2026), der laut Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 24.06.2021, Az. 5 AZR 505/20) auch für Bereitschaftszeiten gilt — Entsendekräfte sind davon nicht ausgenommen. Was du aus der Pflegeversicherung dafür einsetzen kannst: - Pflegegeld (§ 37 SGB XI), wenn die Kraft nicht über einen Pflegedienst läuft: 347 € bei PG 2, 599 € bei PG 3, 800 € bei PG 4, 990 € bei PG 5 - Entlastungsbetrag: 131 €/Monat ab PG 1 (§ 45b SGB XI), aber nur für anerkannte Dienste — eine privat beauftragte Betreuerin fällt meist nicht darunter - Verhinderungspflege: bis 3.539 €/Jahr im gemeinsamen Topf mit Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI), z. B. für die Freizeitwochen der Kraft - Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 €/Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI) Selbst bei PG 4 deckt die Pflegekasse damit höchstens rund ein Drittel der tatsächlichen Kosten ab. Den Rest tragen Pflegebedürftige aus Rente und Vermögen — und wenn das nicht reicht, kommt im letzten Schritt die Hilfe zur Pflege beim Sozialamt nach § 61 SGB XII in Betracht, mit Einkommens- und Vermögensprüfung. Wichtig zur Rechtssicherheit: Es gibt drei legale Modelle — Entsendung über eine polnische Agentur mit A1-Bescheinigung, selbständige Kraft mit Gewerbeschein, oder Direktanstellung im Privathaushalt (du als Arbeitgeber, mit Lohnsteuer und Sozialversicherung). Reine Schwarzarbeit ist illegal und gefährdet im Schadensfall den Versicherungsschutz, dazu drohen Steuernachzahlungen und aufenthaltsrechtliche Folgen für die Kraft. Vor der Beauftragung lohnt sich ein Gespräch mit der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI — die rechnen dir konkret durch, welche Leistungen sich in deinem Fall kombinieren lassen. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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