Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
0 Ansichten

Wie beantrage ich einen Zuschuss für einen Treppenlift bei der Pflegekasse?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 25. Mai 2026 um 04:15

Wie beantrage ich einen Zuschuss für einen Treppenlift bei der Pflegekasse?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 4 Std.

Der Treppenlift fällt unter die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € pro Maßnahme — ab Pflegegrad 1, also schon mit der niedrigsten Stufe. Entscheidend ist die Reihenfolge: Antrag stellen, Bewilligung abwarten, dann erst Auftrag vergeben. Wird der Lift vorher bestellt oder eingebaut, lehnt die Pflegekasse die Erstattung in der Regel ab. So läuft das ab: 1. Kostenvoranschlag bei mindestens einem Anbieter einholen (zwei sind besser, dann hast du Vergleichszahlen). 2. Formlosen Antrag bei der Pflegekasse stellen — telefonisch, per Brief oder über das Online-Portal. Pflegekassen haben meist eigene Formulare ("Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen"), die kannst du anfordern. 3. Begründung beilegen: Warum ist der Treppenlift notwendig? Konkret schildern, welche Treppen die pflegebedürftige Person nicht mehr sicher bewältigt, ob Stürze passiert sind, ob das Schlafzimmer oder Bad in einer anderen Etage liegt. 4. Kostenvoranschlag mitschicken. 5. Bewilligungsbescheid abwarten — dann Auftrag freigeben. Ein paar Punkte, die in der Praxis oft übersehen werden: - Die 4.180 € sind eine Obergrenze, kein Pauschalbetrag. Liegt der Lift bei 6.000 €, zahlst du 1.820 € selbst. Liegt er bei 3.500 €, bekommst du 3.500 € erstattet. - Wenn zwei Pflegebedürftige im Haushalt leben (z. B. Ehepaar mit je einem Pflegegrad), kann jeder den Zuschuss beantragen — die Summe pro Maßnahme ist dann höher. - Bei wesentlicher Veränderung der Pflegesituation (z. B. Verschlechterung, neuer Pflegegrad, anderer Lifttyp nötig) kann ein erneuter Zuschuss beantragt werden — die 4.180 € gelten pro Maßnahme, nicht pro Leben. - Bei Mietwohnungen brauchst du das Einverständnis des Vermieters für den Einbau. Das die Pflegekasse zu diesem Zeitpunkt noch nicht, aber für die Auftragsvergabe schon. Falls der Antrag abgelehnt wird: Frist für den Widerspruch beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheids (§ 84 SGG). In der Begründung sollte dann sehr konkret stehen, warum der Lift pflegerisch notwendig ist und keine andere zumutbare Lösung existiert. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.