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Pflegekompass
SelbstfürsorgeEingereichte Frage
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Verhinderungspflege durch mehrere Nachbarn und Freunde – wie abrechnen ohne Namen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 29. April 2026 um 05:02

Liebe Frau Niedermeier ich habe Pflegestufe 2 habe meine Tochter als Pflegeperson die Verhinderungspflege hat eine Freundin gemacht die jetzt leider verstorben ist nun haben sich Nachbarn und Freunde dazu geeinigt das sie mir in den 10 Tagen helfen mőchten aber nicht mit Namen genannt werden ...Was mache ich denn da ? Viele liebe Grüsse

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 3 Std.

Das geht so leider nicht. Die Pflegekasse erstattet Verhinderungspflege nur, wenn sie nachvollziehen kann, wer wann gepflegt hat. Anonyme Helfer kann sie nicht abrechnen — das ist keine Schikane, sondern Voraussetzung für die Auszahlung (Nachweis der Vertretung der Pflegeperson nach § 39 SGB XI). Was Sie konkret brauchen, damit die Kasse zahlt: - Name und Anschrift jeder Vertretungsperson - Datum und Stunden des Einsatzes - Unterschrift der Vertretungsperson und von Ihnen oder Ihrer Tochter - Bei Geldfluss: Quittung oder Überweisungsbeleg Ihr Pflegegrad ist 2 (Pflegestufen gibt es seit 2017 nicht mehr). Bei Vertretung durch Nichtverwandte gilt das volle gemeinsame Budget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 € pro Jahr. Bei nahen Verwandten wäre es auf 520,50 € im Jahr begrenzt – bei Nachbarn und Freunden also nicht. Sprechen Sie die Helfenden bitte noch einmal an. Häufig ist die Sorge, dass das Geld als Einkommen versteuert werden müsste oder Hartz-IV-/Bürgergeld-Bezüge gefährdet. Eine Aufwandsentschädigung in dieser Größenordnung ist in den meisten Fällen unproblematisch — das lässt sich klären, bevor jemand absagt. Alternativ können Helfer auch unentgeltlich einspringen; dann gibt es schlicht keine Erstattung, und das Pflegegeld läuft normal weiter (bei stundenweiser Vertretung unter 8 Stunden am Tag wird es nicht gekürzt). Wenn Sie das gemeinsam mit den Nachbarn besprechen wollen, kann eine kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI sehr hilfreich sein – die kommt auf Wunsch zu Ihnen nach Hause.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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