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Pflegekompass
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Verhinderungspflege durch Sohn — bleibt der Rest des Jahresbudgets erhalten?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 04. Mai 2026 um 12:20

Wenn mein Sohn für mich Verhinderungspflege macht und er das 2 fache des Plegegeld bekommt plus Fahrtkosten. Dann sind das etwa 800,00 €. Sind danach noch 2.739,00 um Topf?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 2 Std.

Eine wichtige Korrektur vorab: Bei nahen Angehörigen (bis 2. Grad, dazu zählt der Sohn) ist die Erstattung nicht auf das 2-fache, sondern auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes pro Jahr begrenzt (§ 39 Abs. 3 SGB XI). Konkret heißt das je nach Pflegegrad: - PG 2: 520,50 €/Jahr - PG 3: 898,50 €/Jahr - PG 4: 1.200 €/Jahr - PG 5: 1.485 €/Jahr Die 800 € sind also nur erreichbar ab Pflegegrad 3 aufwärts. Bei PG 2 wäre bei rund 520 € Schluss für die reine Vergütung des Sohnes. Zur Topf-Logik: Ja, der Rest des gemeinsamen Jahresbudgets von 3.539 € (§ 42a SGB XI) bleibt grundsätzlich erhalten. Wenn der Sohn z.B. 800 € als Vergütung bekommt, sind rechnerisch noch 2.739 € im Topf. Dieser Rest kann genutzt werden für: - nachgewiesene Fahrtkosten und Verdienstausfall des Sohnes (die kommen zusätzlich zur 1,5-fach-Grenze, aber im Rahmen des Gesamtbudgets) - Verhinderungspflege durch andere Personen, die nicht nahe Angehörige sind (Nachbarn, Pflegedienst, Bekannte) — dort gilt die 1,5-fach-Grenze nicht - Kurzzeitpflege im selben Jahr Wichtig zur Frist: Seit 01.01.2026 müssen Belege bis Ende des Folgejahres bei der Pflegekasse eingereicht werden. Die alte 4-Jahres-Frist gilt nicht mehr. Wenn die genaue Aufteilung Fahrtkosten/Verdienstausfall im Einzelfall unklar wird, lohnt ein Anruf bei der kostenlosen Pflegeberatung nach § 7a SGB XI — dort wird gerne konkret durchgerechnet.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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