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Pflegekompass
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Verhinderungspflege rückwirkend: Gilt die 4-Jahres-Frist 2026 noch?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 03. Mai 2026 um 22:30

ab 07/25 soll das mit vier jahren rückwärts nichtmehr gelten ?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 9 Std.

Die Frist wurde tatsächlich verkürzt, allerdings nicht zum 07/2025, sondern zum 01.01.2026. Seitdem gilt: Belege für Verhinderungspflege müssen bis zum Ende des Folgejahres bei der Pflegekasse eingereicht werden, nicht mehr vier Jahre rückwirkend. Konkret heißt das: - Verhinderungspflege aus 2025 kann noch bis 31.12.2026 abgerechnet werden - Verhinderungspflege aus 2024, 2023 und 2022 ist seit dem 01.01.2026 verfallen - Ab jetzt immer im laufenden oder spätestens im darauffolgenden Jahr einreichen Wer also noch alte Quittungen aus 2024 in der Schublade hatte und auf die früher übliche 4-Jahres-Regel vertraut hat, schaut leider in die Röhre. Eine Übergangsregelung gab es nicht. Praktischer Tipp: Belege nicht sammeln, sondern zeitnah einreichen, am besten quartalsweise. Manche Kassen akzeptieren auch formlose Aufstellungen mit Quittungs-Kopien, andere wollen ein eigenes Formular. Vorher kurz anrufen spart Nachfragen. Falls es um konkrete Beträge geht, die jetzt verfallen sein sollen, lohnt ein Blick in den Bewilligungsbescheid und gegebenenfalls Rücksprache mit Tobias aus unserer Pflegerecht-Redaktion oder der kostenlosen Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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