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Pflegekompass
SelbstfürsorgeEingereichte Frage
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Verhinderungspflege rückwirkend einreichen — spielt die Reihenfolge der Jahre eine Rolle?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 03. Mai 2026 um 22:29

Die 4 jahre rückwirkend. Ist es egal welche ich davon zuerst einreiche ? Beispiel. Ich reiche erst 2024/25 ein und danach erst 2022/23 Ist die Reihenfolge egal ?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 9 Std.

Bis Ende 2025 galt: Belege zur Verhinderungspflege konntest du bis zu 4 Jahre rückwirkend einreichen. Seit 01.01.2026 ist die Frist verkürzt — Belege müssen jetzt bis zum Ende des Folgejahres bei der Pflegekasse sein. Konkret heißt das: - VP aus 2022 und 2023: bereits verfallen, lässt sich nicht mehr geltend machen - VP aus 2024: war nur bis 31.12.2025 einreichbar, jetzt ebenfalls verfallen - VP aus 2025: noch bis 31.12.2026 einreichbar - VP aus 2026: bis 31.12.2027 einreichbar Zur eigentlichen Reihenfolge-Frage: Innerhalb derselben noch offenen Jahre ist die Reihenfolge egal. Die Pflegekasse rechnet jeden Beleg dem Kalenderjahr zu, in dem die Verhinderungspflege tatsächlich stattgefunden hat — nicht dem Eingangsdatum. Du kannst also problemlos erst einen Beleg aus Dezember und später einen aus Februar desselben Jahres nachreichen, das Budget wird sauber dem jeweiligen Jahr gutgeschrieben. Wichtig: Reiche jetzt zügig alles aus 2025 ein, sonst läuft dir auch dieses Jahr noch weg. Falls du bereits Belege aus 2022/2023 vorbereitet hattest und die Kasse darauf bestanden hat, dass die alte Frist galt: Es gab eine Übergangsregelung — falls dir hier konkret etwas abgelehnt wurde, lohnt es sich, die Ablehnung von Tobias (Pflegerecht) prüfen zu lassen, bevor du es abhakst.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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