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Pflegekompass
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Verhinderungspflege im Mai/Juni geleistet, Antrag erst nach 01.07.25 — was gilt?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 28. April 2026 um 07:08

Hallo, ich habe noch eine Frage zur neuen Regelung ab 01.07.2025 bei der Verhinderungspflege. Sagen wir mal, die Verhinderungspflege hat schon 8 Wochen lang im Mai und Juni stattgefunden, der Antrag wurde aber erst nach dem 01.07. gestellt. Geht das? Oder müssen die „neuen" Verhinderungspflege-Tage erst nach dem 01.07. stattfinden?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 2 Tagen

Hallo, die alten Verhinderungspflege-Tage aus Mai und Juni 2025 sind nicht verloren, nur weil ihr den Antrag erst nach dem 01.07. stellt — entscheidend ist, wann die Ersatzpflege tatsächlich stattgefunden hat, nicht wann ihr den Antrag einreicht. Was zum 01.07.2025 geändert wurde: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wurden zum gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 € zusammengeführt (§ 42a SGB XI). Das gilt für das gesamte Kalenderjahr 2025. Konkret für euren Fall: - Mai/Juni-Verhinderungspflege ist abrechenbar — entweder noch nach altem Recht (separates Budget) oder nach neuem Recht (gemeinsames Budget). In der Praxis legen die Pflegekassen das so aus, dass für 2025 insgesamt das jeweils günstigere Recht angewendet wird. - 8 Wochen — also 56 Tage — sind aber bereits über die maximalen 6 Wochen (42 Tage) Verhinderungspflege pro Jahr nach § 39 SGB XI hinaus. Das wird die Pflegekasse so nicht akzeptieren. - Die überschüssigen Tage könnten gegebenenfalls über das Kurzzeitpflege-Budget abgerechnet werden, wenn die Voraussetzungen passen. Was ihr jetzt tun solltet: - Sammelt alle Belege für die Mai/Juni-Pflege (Aufstellung mit Daten, Stunden, Vergütung, Unterschrift). - Reicht beim Antrag eine Übersicht aller Pflegeeinsätze mit Datum ein — die Kasse ordnet selbst zu, was als Verhinderungspflege und was als Kurzzeitpflege gilt. - Frist beachten: Belege für 2025 müssen bis spätestens 31.12.2026 bei der Pflegekasse eingegangen sein (neue Frist seit 01.01.2026). Falls euch die Pflegekasse die Mai/Juni-Tage komplett ablehnt: Schriftlich Begründung verlangen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen. Oft läuft das auf eine genaue Einzelfallprüfung hinaus.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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