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Pflegekompass
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Verhinderungspflege rückwirkend beantragen — geht das nach über einem Jahr?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 03. Mai 2026 um 22:26

Mein Ehemann hat 3 Pflegegrad ab 1.3.24. Darf man Rückwirkung einen Antrag auf Verhinderugspflege stellen?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 9 Std.

Ja, rückwirkend ist möglich — aber seit dem 01.01.2026 mit deutlich kürzerer Frist als früher. Die Regel: Belege für Verhinderungspflege müssen bis zum Ende des Folgejahres bei der Pflegekasse eingereicht sein. Konkret heißt das für euch: - Verhinderungspflege aus 2024: Frist war der 31.12.2025 — diese Ansprüche sind seit dem 01.01.2026 verfallen. - Verhinderungspflege aus 2025: kann noch bis 31.12.2026 eingereicht werden. - Verhinderungspflege aus 2026: Frist 31.12.2027. Vor der Reform galt eine 4-Jahres-Frist — hättet ihr also noch im alten Jahr 2025 eingereicht, wäre 2024 mit drin gewesen. Das ist jetzt leider zu. Wichtig zur Mechanik: Verhinderungspflege ist keine Leistung, die "bewilligt" wird, bevor sie stattfindet. Du reichst nachträglich Belege für eine bereits geleistete Ersatzpflege ein, und die Pflegekasse erstattet aus dem Jahresbudget (3.539 € gemeinsam mit Kurzzeitpflege, § 39 i. V. m. § 42a SGB XI). Voraussetzung: dein Mann war zum Zeitpunkt der Ersatzpflege schon mindestens 6 Monate in häuslicher Pflege — bei Pflegegrad seit 01.03.2024 ist das ab 01.09.2024 der Fall. Für 2025 schaut also nochmal in den Kalender: Wer hat wann eure übliche Pflege übernommen, als du verhindert warst (Krankheit, Erholung, Termine, Urlaub)? Auch stundenweise Vertretung durch Nachbarn, Freunde oder Angehörige zählt. Bei Ersatzpflege durch nahe Angehörige (bis 2. Grad) ist die Erstattung allerdings auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes begrenzt — bei PG 3 also 898,50 € pro Jahr, plus nachweisbare Fahrtkosten und Verdienstausfall extra. Das passende Formular gibt es bei eurer Pflegekasse (oft als "Antrag auf Verhinderungspflege" oder "Nachweis Verhinderungspflege" online). Reicht es gemeinsam mit einer formlosen Aufstellung ein: Datum, Stunden, Person, Betrag. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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