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Vorsorgevollmacht ausfüllen — wer hilft mir kostenlos dabei?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 16. Mai 2026 um 04:15

Google PAA: "Wer hilft beim Ausfüllen einer Vorsorgevollmacht?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): Betreuungsstellen beraten Betroffene, Angehörige oder Interessierte zum Thema Betreuungsrecht. Über eine Betreuungsstelle in Ihrer Nähe erhalten Sie zudem Hilfe beim Erteilen einer Vorsorgevollmacht sowie Betreuungs- und Patientenverfügung.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 4 Std.

Für die Vorsorgevollmacht gibt es mehrere kostenlose oder günstige Anlaufstellen — je nachdem, wie viel Beratung du brauchst und ob das Dokument am Ende notariell beglaubigt sein soll. Die wichtigsten Anlaufstellen: - Betreuungsbehörde deiner Stadt oder deines Landkreises: Hier bekommst du nicht nur Beratung, sondern die Behörde kann deine Unterschrift auf der Vorsorgevollmacht auch öffentlich beglaubigen (§ 7 Betreuungsorganisationsgesetz). Kosten: 10 Euro pauschal. Das reicht für die meisten Zwecke — auch fürs Grundbuchamt, sofern keine Immobilientransaktion ansteht. - Pflegestützpunkt oder Pflegeberatung nach § 7a SGB XI: Beratung kostenlos, oft auch zu Hause. Hilfreich, wenn Vollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung im Paket besprochen werden sollen. - Sozialverbände (VdK, SoVD, Caritas, Diakonie): Für Mitglieder kostenlose Beratung, viele bieten auch Formularhilfe an. - Notar: Pflicht nur, wenn die Vollmacht Immobiliengeschäfte oder Aufnahme/Aufgabe eines Handelsgewerbes umfassen soll (§ 29 GBO). Kosten richten sich nach Vermögen, meist 60 bis mehrere hundert Euro. Praktischer Ablauf, der sich bewährt: 1. Formular vom Bundesjustizministerium herunterladen (kostenlos auf bmj.de — Vordruck Vorsorgevollmacht plus Erläuterungen). 2. In Ruhe ausfüllen, idealerweise gemeinsam mit der bevollmächtigten Person. 3. Termin bei der Betreuungsbehörde zur Unterschriftsbeglaubigung (10 Euro). 4. Optional: Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (einmalig ca. 18 Euro online). So findet das Betreuungsgericht die Vollmacht im Ernstfall. Worauf du achten solltest: Die Vollmacht sollte ausdrücklich die Bereiche Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge und Post-/Behördenangelegenheiten benennen. Allgemeine Formulierungen wie "in allen Angelegenheiten" werden von Banken und Ärzten oft nicht akzeptiert. Wenn der Vollmachtgeber bereits an Demenz erkrankt ist, wird es heikel: Die Geschäftsfähigkeit muss zum Zeitpunkt der Unterschrift gegeben sein. In solchen Fällen besser ein ärztliches Attest am selben Tag einholen lassen — sonst kann die Vollmacht später angefochten werden. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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