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Pflegekompass
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Vorsorgevollmacht selbst erstellen — wie geht das am besten?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 17. Mai 2026 um 04:15

Google PAA: "Wie mache ich am besten eine Vorsorgevollmacht?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): Eine wirksame Vollmacht kann durch eine volljährige, geschäftsfähige Person erteilt werden. Es empfiehlt sich, die Vorsorgevollmacht schriftlich zu erteilen. In bestimmten Fällen ist eine öffentliche Beglaubigung oder notarielle Beurkundung erforderlich (Hinweise hierzu enthält die Broschüre „Betreuungsrecht“).

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 5 Std.

Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer für dich entscheidet, wenn du es selbst nicht mehr kannst — also bei Krankheit, Unfall oder fortschreitender Demenz. Ohne sie bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer, auch dann, wenn nahe Angehörige da sind. Die Vollmacht ist grundsätzlich formfrei und sollte schriftlich erfolgen. Damit sie in der Praxis akzeptiert wird — bei Banken, Krankenhäusern, Pflegeheim, Behörden —, brauchst du diese Bausteine: - Vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem - Die konkreten Bereiche, für die die Vollmacht gelten soll: Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Vermögensangelegenheiten, Behörden- und Postangelegenheiten, Vertretung gegenüber Pflegekasse und Heim - Ausdrückliche Erlaubnis für besonders eingriffsintensive Maßnahmen, wenn gewünscht: Unterbringung, freiheitsentziehende Maßnahmen, ärztliche Eingriffe mit Lebensgefahr (§ 1829 BGB), Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen - Datum und eigenhändige Unterschrift Formvorschriften, die in der Praxis wichtig werden: 1. Schriftform reicht für den Alltag. Eine kostenlose öffentliche Beglaubigung der Unterschrift bekommst du bei der Betreuungsbehörde deiner Stadt (Gebühr ca. 10 Euro). Banken verlangen das oft, sonst akzeptieren sie nur ihre eigenen Bank-Vollmachten. 2. Notarielle Beurkundung ist erforderlich, wenn die Vollmacht Immobiliengeschäfte (Verkauf, Belastung) oder Handelsgesellschafts-Vorgänge abdecken soll. Auch bei Aufnahme von Verbraucherdarlehen (§ 492 Abs. 4 BGB). 3. Vorlagen findest du kostenlos beim Bundesministerium der Justiz (bmj.de, Broschüre "Betreuungsrecht" mit Musterformular) sowie bei den Betreuungsvereinen vor Ort. Nach der Erstellung dringend empfohlen: Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (vorsorgeregister.de, einmalig ca. 20 Euro). Damit findet das Betreuungsgericht im Ernstfall die Vollmacht und ordnet keine unnötige Betreuung an. Ergänzend solltest du immer eine Patientenverfügung (§ 1827 BGB) und idealerweise eine Betreuungsverfügung als Auffanglösung mit erstellen. Die drei Dokumente gehören zusammen. Wenn die Vermögenslage komplex ist (Immobilie, Firma, größere Geldanlagen) oder Streit in der Familie zu erwarten ist, geh zum Notar. Die Beurkundungskosten richten sich nach dem Vermögen und liegen meist zwischen 60 und 400 Euro — gut investiert. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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