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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Wann kann ich Pflegegeld und Kurzzeitpflege bei der Pflegekasse beantragen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 30. Mai 2026 um 04:15

Lieber Joschua,besstens dank für deine Mühe. Deine Videos sind sehr hilfreich. Bei nächsten mal kannst bitte erklälen über Pflegegeld+Kurzeitplegeld,im welche Monat kann man bei der Krankekasse Antrag stellen?Gehts auch im Februar? Danke sehr

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 1 Tag

Du kannst Pflegegeld und Kurzzeitpflege jederzeit beantragen — auch im Februar. Es gibt keine festen Antragsmonate, keine Stichtage und keine Wartefristen innerhalb des Jahres. Zur Einordnung, weil im Alltag oft durcheinandergerät: - Pflegegeld nach § 37 SGB XI: monatliche Leistung an die pflegebedürftige Person, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige sichergestellt wird. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad ab 2. Antrag formlos bei der Pflegekasse (Telefon, Brief, Online). Der Tag der Antragstellung ist der Stichtag für die rückwirkende Zahlung ab dem Monat der Antragstellung (§ 33 SGB XI). - Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI: stationäre Pflege auf Zeit, z. B. nach Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist. Budget 2026: 3.539 € im Jahr, gemeinsam mit der Verhinderungspflege (§ 42a SGB XI). Antrag bei der Pflegekasse, am besten bevor die Kurzzeitpflege beginnt, sonst über die Einrichtung selbst, die direkt mit der Kasse abrechnet. Beides läuft unabhängig voneinander, und der Kalendermonat spielt keine Rolle. Wichtig ist nur: Pflegegeld setzt einen bewilligten Pflegegrad voraus. Wenn der noch nicht da ist, ist der erste Schritt der formlose Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse — die schickt dann den Medizinischen Dienst zur Begutachtung. Falls du noch keinen Pflegegrad hast und unsicher bist, welche Leistung in deiner Situation passt, ist die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ein guter Anlaufpunkt — die ist kostenlos und auf Wunsch zu Hause.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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