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Pflegekompass
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Was ändert sich in der Pflegeversicherung ab 01.01.2026?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 08. Juni 2026 um 04:15

Was ändert sich ab 01.01 2026? Zum 1. Januar 2026 erhöhen sich die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Grund sind die gestiegenen Löhne und Gehälter. Zum Beispiel steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung von 5.512,50 Euro auf 5.812,50 Euro im Monat.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 4 Std.

Die wichtigsten Änderungen für Pflegebedürftige und Angehörige zum Jahreswechsel: Beitragsbemessungsgrenze Die Grenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (und damit auch für die soziale Pflegeversicherung) steigt von 5.512,50 € auf 5.812,50 € monatlich. Wer über der alten Grenze verdient hat, zahlt ab Januar entsprechend höhere Beiträge. Der Beitragssatz selbst (3,6 % allgemein, 4,2 % für Kinderlose ab 23) bleibt unverändert, ebenso die Abschläge für Eltern mit mehreren Kindern. Verkürzte Abrechnungsfrist Verhinderungspflege Seit dem 01.01.2026 müssen Belege für die Verhinderungspflege bis Ende des Folgejahres bei der Pflegekasse eingereicht werden — vorher waren es vier Jahre rückwirkend. Konkret heißt das: Verhinderungspflege aus 2022, 2023 und 2024 ist verfallen, wenn sie nicht bis 31.12.2025 abgerechnet wurde. Wer also noch alte Rechnungen, Quittungen oder Nachweise in der Schublade hat — jetzt prüfen, was noch für 2025 eingereicht werden kann. Pflegegeld und Sachleistungen Die Beträge wurden zuletzt zum 01.01.2025 angepasst (PG 2: 347 €, PG 3: 599 €, PG 4: 800 €, PG 5: 990 €) und bleiben 2026 unverändert. Auch der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) und das Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 €) ändern sich nicht. Weitere Anpassungen — etwa zur Pflegereform 2026 — werden im Bundestag noch verhandelt; bislang gibt es dazu kein verabschiedetes Gesetz. Bei konkreten Detailfragen zur eigenen Situation hilft Tobias aus der Pflegerecht-Redaktion weiter.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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