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Was ist eine ambulant betreute Wohngruppe?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 29. Mai 2026 um 04:15

Was ist eine ambulant betreute Wohngruppe?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 2 Tagen

Eine ambulant betreute Wohngruppe — oft Pflege-WG genannt — ist eine gemeinsame Wohnform für mehrere pflegebedürftige Menschen, die in einer normalen Wohnung oder einem Haus zusammenleben und sich Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft gemeinsam organisieren. Rechtsgrundlage für die Förderung ist § 38a SGB XI. Damit es als Wohngruppe im Sinn der Pflegeversicherung gilt, müssen ein paar konkrete Punkte erfüllt sein: - Insgesamt 3 bis 12 Personen leben in einer gemeinsamen Wohnung - Mindestens 3 davon sind pflegebedürftig mit anerkanntem Pflegegrad (ab PG 1) - Die Bewohner beauftragen gemeinschaftlich eine Pflege- oder Betreuungskraft mit allgemeinen Aufgaben (organisatorisch, hauswirtschaftlich, betreuend) - Die WG ist selbstbestimmt organisiert — also keine vollstationäre Einrichtung, kein Heim mit Rundum-Versorgungspflicht Wichtig in der Abgrenzung: Die individuelle Pflege jeder einzelnen Person läuft weiter über die normalen Leistungen — Pflegegeld, Pflegesachleistung, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel. Die Wohngruppe selbst ersetzt keine Pflege, sie ist nur der Rahmen. Was die Wohngruppe finanziell besonders macht: - Wohngruppen-Zuschlag nach § 38a SGB XI: 224 € pro Monat und Bewohner, zweckgebunden für die gemeinschaftlich beauftragte Präsenzkraft - Anschubfinanzierung bei Gründung: bis zu 2.613 € pro Person, gedeckelt auf 10.452 € pro Wohngruppe (einmalig, § 45e SGB XI) - Erhöhter Wohnumfeld-Zuschuss: bis zu 4.180 € pro Maßnahme pro Person, gedeckelt auf 16.720 € pro Wohngruppe (§ 40 Abs. 4 SGB XI) In der Praxis gibt es zwei Hauptformen: selbstorganisierte Pflege-WGs (Angehörige oder Bewohner sind Auftraggeber) und anbieterverantwortete WGs (ein Träger organisiert alles). Nur die selbstorganisierte Form ist klar von einer stationären Einrichtung abgegrenzt — bei anbieterverantworteten Modellen schauen Heimaufsicht und Pflegekasse genauer hin, ob es nicht doch faktisch ein Heim ist. Mein Tipp aus der Praxis: Wer eine WG sucht oder gründen will, sollte sich von Anfang an mit dem Pflegestützpunkt und der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI zusammensetzen. Die Bundesländer haben unterschiedliche Wohn- und Teilhabegesetze, die regeln, was als selbstbestimmt gilt und was nicht — das entscheidet am Ende, ob der Wohngruppen-Zuschlag fließt.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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