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Was ist eine ambulant betreute Wohngruppe und wer bekommt den Zuschlag?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 29. Mai 2026 um 04:15

Was ist eine ambulante betreute Wohngruppe?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 2 Tagen

TITEL: Was ist eine ambulant betreute Wohngruppe? ANTWORT: Eine ambulant betreute Wohngruppe — oft Pflege-WG oder Senioren-WG genannt — ist eine Wohnform zwischen eigener Wohnung und Pflegeheim. Mehrere pflegebedürftige Menschen leben gemeinsam in einer Wohnung, jeder hat sein eigenes Zimmer, dazu kommen gemeinschaftlich genutzte Räume wie Küche, Wohnzimmer, Bad. Die rechtliche Grundlage steht in § 38a SGB XI. Damit die Pflegekasse die Wohnform als Wohngruppe anerkennt, müssen mehrere Punkte erfüllt sein: - Mindestens 3, höchstens 12 pflegebedürftige Bewohner mit Pflegegrad 1 oder höher - Gemeinsame Beauftragung einer Pflege- oder Betreuungskraft, die organisatorische, verwaltende oder pflegerische Aufgaben übernimmt (sogenannte Präsenzkraft) - Selbstbestimmtes Leben — keine heimähnliche Versorgung. Bewohner bzw. Angehörige entscheiden über Tagesablauf, Pflegedienst, Mitbewohner - Eine Wohnung mit gemeinschaftlich genutzten Räumen Wenn das passt, gibt es drei finanzielle Vorteile zusätzlich zu den normalen Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistung und Entlastungsbetrag: 1. Wohngruppen-Zuschlag nach § 38a SGB XI: 224 € pro Monat und Bewohner ab Pflegegrad 1, zweckgebunden für die gemeinsam beauftragte Präsenzkraft. 2. Anschubfinanzierung für die Gründung nach § 45e SGB XI: einmalig bis 2.613 € pro Bewohner, maximal 10.452 € pro Wohngruppe, für barrierefreien Umbau bei Erstbezug. 3. Wohnumfeld-Zuschuss erhöht nach § 40 Abs. 4 SGB XI: bei mehreren Berechtigten bis zu 16.720 € pro Maßnahme, wenn der Umbau die ganze WG betrifft. In der Praxis gibt es zwei Modelle: selbst organisiert von Angehörigen (anbieterunabhängig, oft Demenz-WG) oder von einem Träger initiiert (z. B. Diakonie, Caritas, private Anbieter). Der pflegerische Bedarf jedes Bewohners wird weiterhin individuell über einen Pflegedienst gedeckt — die WG selbst ist kein Pflegeheim, sondern eine Wohnform. Mein Tipp aus der Praxis: Vor dem Einzug genau prüfen lassen, ob die Konstruktion wirklich als selbstbestimmte Wohngruppe nach § 38a SGB XI anerkannt wird oder ob sie heimrechtlich eine stationäre Einrichtung ist — das entscheidet darüber, ob der 224-Euro-Zuschlag tatsächlich fließt. Die Pflegekasse oder ein Pflegestützpunkt prüft das im Vorfeld.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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