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Pflegekompass
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Was kosten Unterkunft und Pflege im Heim wirklich?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 03. Mai 2026 um 23:18

Zuerst will ich eine ehrliche Kalkulation. Was kostet Unterkunft und Pflege wirklich ? Denn es sind nur Behauptungen der Leistungsträger. Und die wollen Geld verdienen. 😮 In einem Heim waren über 20 Jahre lang schlimme Zustände und Pflegemängel. Nur um Kosten zu sparen für mehr Profit. Meine halbe Familie war in der Pflege. Meine Nachbarin arbeitete in der Pflege. Meistens wird das soziale Engagement der Pfleger gnadenlos ausgenutzt. In einem privaten Heim war es so schlimm, dass das ganze Personal streikte. Aber die Heimleitung gab nicht nach. Also mussten sofort alle Heimbewohner auf andere Pflegeheime verteilt werden. 😮 Für ihre tägliche Versorgung.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 8 Std.

Ein Heimplatz besteht aus vier Kostenblöcken nach § 82 SGB XI (plus ggf. Ausbildungsumlage): - Pflegekosten (Personal, Pflegeleistungen) — werden mit der Pflegekasse verhandelt - Unterkunft (Zimmer, Reinigung, Wäsche) - Verpflegung - Investitionskosten (Gebäudeanteil) — müssen gesondert ausgewiesen sein Die Pflegekasse zahlt je Pflegegrad einen festen Leistungsbetrag (§ 43 SGB XI): - PG 2: 805 € - PG 3: 1.319 € - PG 4: 1.855 € - PG 5: 2.096 € Den Rest der Pflegekosten trägt der Bewohner als einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlt der Bewohner immer voll selbst. Seit 2022 gibt es Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI auf den EEE, die mit Dauer im Heim steigen: - 1. Jahr: 15 Prozent - 2. Jahr: 30 Prozent - 3. Jahr: 50 Prozent - ab 4. Jahr: 75 Prozent Der reale Eigenanteil liegt bundesweit oft zwischen 2.500 und 3.200 € im Monat, je nach Bundesland und Träger sehr unterschiedlich. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) veröffentlicht halbjährlich aktuelle Durchschnittswerte pro Bundesland — das ist die belastbarste Quelle für eine ehrliche Kalkulation. Konkret prüfen kannst du: - Pflegesatzvereinbarung des Heims (beim Heim oder bei der Pflegekasse erfragen) - Transparenzbericht/MD-Prüfbericht (online im Pflegelotsen einsehbar) - Heimvertrag — Investitionskosten müssen einzeln ausgewiesen sein - Reicht Einkommen + Vermögen nicht: Hilfe zur Pflege beim Sozialamt nach § 61 SGB XII Zur Personalsituation: Seit 01.07.2023 gilt der Personalschlüssel nach § 113c SGB XI verbindlich. Wenn du in einem konkreten Heim Missstände beobachtest, ist die Heimaufsicht des jeweiligen Bundeslandes die Anlaufstelle — die kann unangemeldet prüfen und Auflagen erteilen.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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