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Pflegekompass
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Was kostet eine Änderung der Vorsorgevollmacht?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 15. Mai 2026 um 04:15

Was kostet eine Änderung der Vorsorgevollmacht? Wenn Sie die Vorsorgevollmacht ohne Notar erstellen, fallen dafür in der Regel keine Kosten an. Auch wenn Sie Ihre Vorsorgevollmacht einmal ändern, bleibt dies kostenlos.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 26 Tagen

Die Kosten hängen davon ab, wie die Vollmacht ursprünglich erstellt wurde und wie sie geändert werden soll. Eine privatschriftliche Vorsorgevollmacht (selbst aufgesetzt, ohne Notar) kannst du jederzeit kostenlos ändern. Du widerrufst die alte schriftlich und setzt eine neue auf. Wichtig: Alle ausgehändigten Exemplare der alten Vollmacht zurückfordern und die Bevollmächtigten informieren, sonst gilt sie nach außen weiter. Bei einer notariell beurkundeten Vollmacht fallen für die Änderung Notarkosten an. Sie richten sich nach dem Geschäftswert, also dem hälftigen Vermögen des Vollmachtgebers (gedeckelt bei 1 Mio. €). Grobe Richtwerte aus dem GNotKG: - Vermögen 50.000 €: rund 60–80 € für die neue Beurkundung - Vermögen 250.000 €: rund 270 € - Vermögen 500.000 €: rund 535 € Hinzu kommen pauschal etwa 20–30 € für Auslagen, Schreibgebühren und Umsatzsteuer. Eine reine Beglaubigung der Unterschrift (statt voller Beurkundung) ist günstiger — meist um die 20–70 €. Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: 20,50 € einmalig bei Online-Anmeldung, plus 3 € pro zusätzlich eingetragenem Bevollmächtigten. Eine Änderung der Eintragung kostet noch einmal denselben Betrag. Wenn du nur eine kleine Anpassung machen willst (z. B. einen Bevollmächtigten austauschen), prüfe vorab beim Notar, ob eine Nachtragsurkunde günstiger ist als eine komplett neue Vollmacht. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung — verbindliche Kostenvoranschläge bekommst du beim Notar deiner Wahl, jeder Notar muss nach derselben Gebührentabelle (GNotKG) abrechnen.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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