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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Was tun wenn der MDK-Gutachter mündlich höheren Pflegegrad ankündigt aber niedrigeren schreibt?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 17. Mai 2026 um 04:15

Was mache ich wenn der Gutachter alle Punkte zusammen rechnet und feststellt das es eine höhere Stufe geben wird aber das schreiben doch eine geringere Zahl wieder gibt und entsprechend die Pflegestufe bleibt?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 5 Std.

Das ist leider ein häufiges Muster — die mündliche Einschätzung beim Hausbesuch und das spätere schriftliche Gutachten passen nicht zusammen. Rechtlich zählt nur, was am Ende im Gutachten steht und in den Bescheid der Pflegekasse einfließt. Mündliche Aussagen des Gutachters sind nicht bindend. Was du konkret tun kannst: 1. Gutachten anfordern. Du hast Anspruch auf eine Kopie des MD-Gutachtens (§ 18 Abs. 3 Satz 7 SGB XI). Falls die Pflegekasse es dir nicht automatisch mitschickt, fordere es schriftlich an. Erst damit siehst du, in welchen Modulen wie viele Punkte vergeben wurden. 2. Punkte nachrechnen. Die sechs Module werden gewichtet (Selbstversorgung 40 Prozent, Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen 20 Prozent, dann je 15 Prozent für Kognition, Verhalten, Alltagsgestaltung, und 10 Prozent Mobilität). Schwellen: Pflegegrad 2 ab 27 Punkten, Pflegegrad 3 ab 47,5, Pflegegrad 4 ab 70, Pflegegrad 5 ab 90. Wenn die Modul-Einzelwerte nicht zur Endsumme passen, ist das ein klarer Ansatzpunkt. 3. Widerspruch einlegen. Ein Satz reicht: dass du gegen den Bescheid vom XX.XX.XXXX Widerspruch einlegst. Frist: ein Monat ab Zugang des Bescheids (§ 84 SGG). Die ausführliche Begründung kannst du nachreichen. 4. In der Begründung konkret werden. Schreib genau, welche Module deiner Meinung nach zu niedrig bewertet wurden, mit Alltagsbeispielen — Hilfebedarf beim Waschen, Anziehen, Toilettengang, nächtliche Unruhe, Sturzgefahr, Orientierungsprobleme. Lege Arztbriefe, Medikamentenplan und nach Möglichkeit ein zweiwöchiges Pflegetagebuch bei. Eine Aussage wie "der Gutachter hat aber höhere Punktzahl gesagt" allein trägt den Widerspruch nicht. Trotzdem solltest du sie erwähnen — sie zeigt, dass die schriftliche Bewertung von der Alltagsrealität abweicht, die der Gutachter selbst gesehen hat. Idealerweise konntest du dir damals Notizen machen oder hattest einen Zeugen beim Hausbesuch. Im Widerspruchsverfahren erfolgt meist eine erneute Begutachtung, oft durch einen anderen Gutachter. Das ist deine eigentliche Chance auf eine Korrektur. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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