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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Welche Arten von Pflegezeit für Angehörige gibt es im Arbeitsrecht?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 29. Mai 2026 um 04:15

Kurzeitige Arbeitsverhinderung: maximal 10 Tage Auszeit in akuter Pflegesituation eines nahen Angehörige mit Lohnersatzleistung. Pflegezeit : bis zu 6 Monate Freistellung für die Pflege eines nahen Angehörigen (vollständig oder teilweise) mit zinslosem Darlehen.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 2 Tagen

Das deutsche Arbeitsrecht kennt drei Freistellungsmodelle für die Pflege naher Angehöriger. Sie unterscheiden sich in Dauer, Voraussetzungen und Bezahlung: 1. Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (§ 2 PflegeZG) Bis zu 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr und pflegebedürftigem Angehörigen, um in einer akuten Pflegesituation die Versorgung zu organisieren. Lohnersatz gibt es über das Pflegeunterstützungsgeld der Pflegekasse (§ 44a Abs. 3 SGB XI) — rund 90 % des Nettoarbeitsentgelts, max. wie Krankengeld. Antrag bei der Pflegekasse des Angehörigen, ärztliche Bescheinigung beilegen. Dieser Anspruch gilt unabhängig von der Betriebsgröße. 2. Pflegezeit (§ 3 PflegeZG) Vollständige oder teilweise Freistellung für bis zu 6 Monate. Unbezahlt, aber sozialversicherungspflichtig — die Pflegekasse zahlt die Rentenversicherungsbeiträge für die pflegende Person weiter. Voraussetzung: Pflegegrad ≥ 1 beim Angehörigen und Arbeitgeber mit mehr als 15 Beschäftigten. Ankündigung schriftlich, spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn. Zur Überbrückung des Einkommensausfalls gibt es ein zinsloses Darlehen vom BAFzA (max. 50 % des Nettogehalts). 3. Familienpflegezeit (§ 2 FPflegeZG) Reduzierung der Arbeitszeit auf mindestens 15 Stunden pro Woche für bis zu 24 Monate. Anspruch nur bei Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten. Ankündigung 8 Wochen vorher, schriftlich. Auch hier zinsloses BAFzA-Darlehen möglich. Pflegezeit und Familienpflegezeit lassen sich kombinieren — insgesamt aber höchstens 24 Monate je pflegebedürftigem Angehörigen. Zwei Dinge, die in der Praxis oft übersehen werden: - Die 10 Tage akute Arbeitsverhinderung gibt es seit 2024 jährlich neu, nicht nur einmalig pro Pflegefall. - Pflegezeit und Familienpflegezeit müssen rechtzeitig schriftlich angekündigt werden — eine verspätete Ankündigung kann den Anspruch entfallen lassen. Welches Modell sinnvoll ist, hängt davon ab, ob die Situation akut oder langfristig ist und wie groß der Betrieb ist. Bei längeren Pflegesituationen lohnt sich oft eine Kombination — z. B. erst Pflegezeit (6 Monate Vollfreistellung), danach Familienpflegezeit (18 Monate reduziert). Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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